
Das Lastenausgleichsgesetz wurde nach dem Zweiten Weltkrieg beschlossen, um den Menschen, die im Zusammenhang mit den Ereignissen des Zweiten Weltkrieges und dessen Folgen aus ihrer Heimat flüchten mussten oder vertrieben wurden [..] eine wirksame Hilfe zur Existenzsicherung und zur wirtschaftlichen Wiedereingliederung zu ermöglichen.