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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Dieter B. •

Was hat es mit dem Lastenausgleichsgesetz auf sich ?

Was hat es mit dem Lastenausgleichsgesetz auf sich ? Können die Bürger per Gesetz dazu gezwungen werden von ihrem privaten Vermögen, egal in welcher Höhe, sich am Lastenausgleich zu beteiligen ?
Über eine Anwort würde ich mich freuen.

MFG

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt.

Das Lastenausgleichsgesetz wurde nach dem Zweiten Weltkrieg beschlossen, um den Menschen, die im Zusammenhang mit den Ereignissen des Zweiten Weltkrieges und dessen Folgen aus ihrer Heimat flüchten mussten oder vertrieben wurden, die ausgebombt wurden oder sonstige Vermögensschäden erlitten haben, eine wirksame Hilfe zur Existenzsicherung und zur wirtschaftlichen Wiedereingliederung zu ermöglichen. Seit 1996 können keine Anträge auf Lastenausgleich mehr gestellt werden (§ 234 Absatz 4 Lastenausgleichsgesetz). Den vollständigen Text des Gesetzes finden Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/lag/index.html. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.badv.bund.de/DE/Lastenausgleich/start.html

Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte gern direkt an das Bundesausgleichsamt: https://www.badv.bund.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/BAA/baa.html

Mit herzlichen Grüßen

Büro Katrin Göring-Eckardt

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