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Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Marcus R. •

Können Mietverträge mit vereinbarter Indexmiete sozial und ökonomisch verträglich dirigiert werden?

Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt, viele Mieter wie auch ich sind mit dem Problem der rasant steigenden Mieten konfrontiert. Insbesondere die an der Inflationsrate angepassten Mietsteigerungen haben im vergangenen Jahr zu einer Erhöhung um fast 15% geführt. Neben der inflationsbedingten Erhöhung der Nebenkosten wird natürlich stets auch die Kaltmiete mit erhöht (also sozusagen eine doppelte Mieterhöhung). Aus meiner Sicht zwingt das die Betroffenen in ein Hamsterrad, da hiermit aktiv das Haushaltseinkommen betroffen ist, denn die Gehälter steigen nicht adäquat mit. Ich stelle also die Frage wieso die sogenannten Indexmieten nicht tatsächlich an dem durchschnittlichen Reallohn bemessen werden sollten, um insbesondere abrupten Steigerungen der Inflationsrate und somit des Mietpreisindex abzufedern.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt.

Der Mangel an sozialem und bezahlbarem Wohnraum hat in vielen Teilen des Landes ein dramatisches Ausmaß erreicht. Auch Mieter*innen mit Indexmietverträgen sind von der zunehmenden Überbelastung durch Wohnkosten betroffen.

Mit der Erhöhung und Ausweitung des Wohngeldes, von dem nun 2 Millionen Haushalte profitieren, der zweimaligen Auszahlung eines Heizkostenzuschusses, der Gas-, Fernwärme- und Strompreisbremse sowie der Erhöhung der Mittel für die Soziale Wohnraumförderung, der Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen sind wir mit der Koalition bereits wichtige Schritte gegangen, um die Preissteigerungen abzumildern. Im Koalitionsvertrag und in den Koalitionsausschüssen haben wir uns auf eine Reihe von weiteren Maßnahmen geeinigt, um Mieter*innen zu entlasten. 

Hohe Priorität hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im deutschen Bundestag die schnelle Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Absenkung der Kappungsgrenze auf 11 Prozent, wonach die Miete innerhalb von drei Jahren nicht über diese Grenze hinaus erhöht werden darf. Gemeinsam mit der ortsüblichen Vergleichsmiete bildet diese Kappungsgrenze dann eine verbindliche und effektive Beschränkung von Mieterhöhungen.

Angesichts der hohen Inflation schlagen wir als Fraktion vor, dass für die rasante Entwicklung bei den Indexmietverträgen dringend eine gezielte und passgenaue Lösung umgesetzt wird. Es kommt beispielsweise eine Deckelung von bestehenden und Beschränkung von neuen Indexmietverträgen in Betracht. Eine Deckelung würde ähnlich der Kappungsgrenze die Mieterhöhungsmöglichkeit nicht komplett abschaffen, sondern massive Auswüchse aufgrund hoher Inflation beschneiden. Informieren Sie sich weiter über grüne Ideen zur Mietenpolitik unter https://www.gruene-bundestag.de/themen/bauen-wohnen-stadtentwicklung/mieterinnen-schuetzen-preisspirale-bei-mieten-stoppen

Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte gern an die zuständigen Fachabgeordneten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: https://www.gruene-bundestag.de/fraktion/arbeitsgruppen

Mit herzlichen Grüßen

Büro Katrin Göring-Eckardt

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