Nicht kriegsführende Länder wie Deutschland werden durch Waffenlieferungen an die rechtswidrig angegriffene Ukraine ausdrücklich nicht zur Kriegspartei
Bis es zur Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes kommt, erfährt ein solcher Entwurf in der Regel mehrere Überarbeitungen
In den Koalitionsverhandlungen waren es Bündnis 90/Die Grünen, die sich vehement für die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage eingesetzt haben.
Eine Einordnung des Gesetzes aus Perspektive der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag lesen Sie hier:
Am heutigen Tag hat das Bundesministerium des Inneren und für Heimat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und –versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften vorgelegt. Der Entwurf ist in der Bundesregierung noch nicht abschließend abgestimmt. Verbändestellungnahmen wurden angefordert.
Katrin Göring-Eckardt hält die Unterstützung der Ukraine auch mit Waffenlieferungen für dringend geboten. Durch die Lieferung von Waffen unterstützt Deutschland die Ukraine in ihrem in Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen verbrieften Recht zur Selbstverteidigung. Die Lieferung von Waffen gilt nach internationalem Recht nicht als Kriegseintritt.