
(...) Aus gutem Grund wurden nach der Finanzkrise sogenannte ungedeckte Leerverkäufe bereits weitgehend untersagt. Den Aufsichtsbehörden der EU und Deutschlands wurden Rechte eingeräumt auch gedeckte Leerverkäufe zu verbieten. Sollte die Unruhe an den Finanzmärkten wieder aufflammen, so sollten die Aufsichtsbehörden diese Instrumente nutzen und Leerverkäufe zeitweise verbieten. (...)