
(...) In vielen Regionen wurden Allgemeinverfügungen entlassen, die es Rehabilitationseinrichtungen für die Dauer der Krise untersagen, neue Rehabilitanden aufzunehmen. Diese Verfügungen werden von regionalen Gesundheitsbehörden oder Landesbehörden entlassen. Ausgenommen von diesen Regelungen sind Angebote im Bereich der Anschlussheilbehandlung (die unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt aufgenommen werden muss) und Reha-Leistungen für Abhängigkeitskranke. (...)