
(...) Die Aufhebung der Immunität von Abgeordneten ist in Anlage 6 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages geregelt (https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/anlage6/245194). Wie Sie der Anlage entnehmen können, ist es in meiner Funktion als Abgeordnete nicht möglich, einen Antrag auf Aufhebung der Immunität eines anderen Abgeordneten zu stellen. (...)