
Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, dass wir gemeinsam mit Sozialpartnern prüfen wollen, welchen Anpassungsbedarf es im Hinblick auf die von Ihnen angeprochene Rechtsprechung des EUGH gibt.
Deutscher Bundestag/Thomas Koehler
Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, dass wir gemeinsam mit Sozialpartnern prüfen wollen, welchen Anpassungsbedarf es im Hinblick auf die von Ihnen angeprochene Rechtsprechung des EUGH gibt.
es ist bekannt, dass ich damals auf dem Parteitag gegen die Anschaffung der Drohnen geredet hatte. Bei der Abstimmung bin ich allerdings unterlegen.
Die Charta von Paris aus dem Jahr 1990 sowie die KSZE-Schlussakte von Helsinki 1975 sprechen jedem Staat das Recht zu, in außenpolitischen Fragen selbstständig zu entscheiden.
Eine Impfpflicht halte ich in einer Situation wie dieser Pandemie grundsätzlich für angemessen, es muss jedoch abgewogen werden, ob sie das richtige Instrument darstellt, um durch eine höhere Impfquote insbesondere im Herbst einen mögliche Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden.
Von der Bundesregierung gibt es einen solchen Vorschlag nicht und ich gebe Ihnen Recht, dass sich eine solche Differenzierung nicht mit dem Solidaritätsprinzip unserer gesetzlichen Krankenversicherung vereinen ließe. Deswegen lehnen wir dies auch ab.
Mir sind keine Initiativen zum sogenannten Parental Alienation Syndrome bekannt. Gerne verweise ich Sie an meine Kolleginnen und Kollegen in den Ausschüssen für Recht und Verbraucherschutz sowie für Senioren, Frauen und Jugend, da ich selbst in der aktuellen Wahlperiode nicht mehr federführend für familienrechtliche Fragen zuständig bin.