
(...) eine interessante Idee, aber das eine hat nichts mit dem anderen zu tun, auch wenn es von den Begrifflichkeiten gewisse Ähnlichkeiten gibt. Bei Unfällen im Straßenverkehr gilt zwar die "verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung" des Fahrzeughalters bzw. der beteiligten Fahrzeughalter, die im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt ist. (...)