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Katharina Schulze
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Frage von Nicolai D. •

Frage an Katharina Schulze von Nicolai D. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Schulze,
Die CSU setzt sich für einen starken Staat ein, fordert null Tolleranz gegenüber Straftätern und weist der Sicherheit oberste Priorität zu. Was das bedeutet kann man dem geplanten bayerischen Polizeiaufgabegesetz entnehmen.
Das novellierte Gesetz verschärft die Definition des Gefährders und spricht nicht mehr von einer „konkret drohenden“, sondern nur noch von „dringenden“ oder „allgemein drohenden“ Gefahr. ...
Als Folge sind drastische Manahmen ohne Hinweise auf eine konkrete Straftat möglich. Möglich sind tiefe Eingriffe in das Privatleben der Bürger, Aufenthaltsgebote ohne Prozeß und Verteidiger, unbegrenzt verlängerbare Vorbeugehaft etc.
Wie siehen sie die Verfassungskonformität solcher Gesetzgebung und wie werden Sie/die SPD sich bezüglich solcher Gesetzgebung verhalten?
Gedenken Sie gegen dieses Gesetzt vorzugehen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr D.,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Ich beobachte die CSU-Sicherheitsgesetze, die momentan das parlamentarische Verfahren durchlaufen, mit großer Sorge und starker Kritik. Wir Grüne möchten, dass die Menschen in Bayern sicher und frei leben können. Dafür müssen wir Gefahren zielgerichtet abwehren. Die CSU schießt jedoch über das Ziel hinaus. Der Überwachungswahn der CSU-Regierung gefährdet außerdem zunehmend die verfassungsrechtlich garantierten Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger, aktuell mit der CSU-Novelle des Polizeiaufgabengesetzes. Die massive Ausdehnung der Polizeibefugnisse ins so genannte Gefahrenvorfeld geht uns Grünen deutlich zu weit. So könnte die Polizei schon bei einer mutmaßlich drohenden Gefahr Telefongespräche überwachen oder Computer anzapfen. Zudem werden eine Vielzahl neuer Polizeibefugnisse eingeführt, die technisch noch lange nicht ausgereift sind und gleichzeitig verfassungsrechtliche Probleme aufwerfen: Die automatisierte Gesichtserkennung mittels Videoüberwachung liefert beispielsweise bislang noch kaum verwertbare Ergebnisse, greift aber tief in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger ein.

Ich hoffe, dass die CSU-Mehrheit nach der Expertenanhörung im Bayerischen Landtag jetzt einlenkt und ihre Gesetzentwürfe nachbessert. Neben Sicherheit ist auch die Freiheit ein hohes Verfassungsgut; sie darf nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden. Falls das nicht passiert, werden wir Grüne wieder vor das Bayerische Verfassungsgericht ziehen. Das haben wir ja schon bei dem "Verfassungsschutzgesetz" und bei dem "Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen“ getan, damals wurde der Begriff der "drohenden Gefahr" zum ersten Mal in das Polizeiaufgabengesetz eingeführt. Bei diesem Gesetz waren wir Grünen übrigens die einzige Fraktion, die gegen das Gesetz gestimmt hat.

Herzliche Grüße
Katharina Schulze

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