
(...) Zu-ständig ist deshalb die Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen und nicht das Bundesministerium der Justiz. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich Ihnen zu dem Schlichtungsverfahren keine Auskunft geben kann, da es nicht in meinen Zuständigkeitsbereich gehört. (...)