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Frage von Andrea Martina H. •

Frage an Katarina Barley von Andrea Martina H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Ministerin für Justiz Frau Barley,

zu unserem Antrag auf Schlichtung, AZ SchBGG 58009 – 17/204, geht es um die Frage, welche KommunikationsHilfen unserer behinderten Tochter bei der Anhörung am 08.05.2018 Amts/Landgericht Mönchengladbach bereitzustellen waren und warum das Ministerium der Justiz 40190 Düsseldorf auf die Weiterleitung unseres o.g. SchlichtungsAntrag mit der Bitte um Prüfung noch nicht geantwortet hat?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau H.,
sehr geehrter Herr H.,

bei Ihrer Frage handelt es sich um ein ganz konkretes Schlichtungsfahren in Mönchengladbach. Zu-ständig ist deshalb die Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen und nicht das Bundesministerium der Justiz. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich Ihnen zu dem Schlichtungsverfahren keine Auskunft geben kann, da es nicht in meinen Zuständigkeitsbereich gehört.

Mit freundlichen Grüßen

Katarina Barley, MdB

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