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Karoline Otte
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Bernd D. •

Wehrhafte Demokratie: Höcke stoppen WeAct-Petition

Werden Sie sich innerhalb Ihrer Fraktion und auch persönlich als Abgeordnete dafür einsetzen, daß die Bundesregierung oder der Bundestag beim Bundesverfassungsgericht gem. Art. 18 GG zeitnah den Antrag stellen werden, daß dem Faschisten Björn Höcke das passive und aktive Wahlrecht sowie die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt wird?
Verfassungsfeinde, insbesondere wenn sie auch noch Beamte sind, müssen von Demokratinnen und Demokraten aktiv bekämpft werden.
Die derzeit öffentlichen Überlegungen, ein Parteiverbot der AFD anzustrengen, sind aufgrund der hohen Hürden aller Wahrscheinlichkeit nach erfolglos und somit reine Zeit- und Geldverschwendung.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd D.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Es ist gut und wichtig, dass sich engagierte Bürger*innen vielerorts gerade Gedanken dazu machen, wie man die demokratiegefährdenden Machenschaften der AfD bekämpfen kann. Eines der Instrumente, die das Grundgesetz hierfür prinzipiell bietet, wäre die Anwendung des Artikels 18 GG. Der Antrag auf Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 Grundgesetz hat hohe Hürden. Das zeigt sich am Ergebnis der bisher vier Anträge dieser Art in der Geschichte der Bundesrepublik. Alle dieser Anträge wurden durch das BVerfG abgelehnt, nach einer Verfahrensdauer von vier bis acht Jahren. Ich sehe hier daher kein geeignetes Mittel, um auf akute Gefahren für die Demokratie zu reagieren.

Die AfD ist eine rechtsextreme Partei und sie gefährdet unsere Demokratie. Die AfD ist nicht nur in bestimmten Bundesländern extremistisch und gefährlich, sondern agiert bis in den einzelnen Kreisverband gegen die Regeln unserer Grundordnung. Gleichzeitig zum Erscheinen der Recherchen der Plattform Correctiv wurde etwa in Northeim dem völkischen und rechtsextremen Björn Höcke der neu ins Leben gerufene “Graf-Otto-Preis” des AfD-Kreisverbandes verliehen. Dieser soll ihn für “seine Verdienste um die Partei und um Deutschland” ehren. Wenn Parteifunktionäre wie er über das Holocaustdenkmal als “Denkmal der Schande” sprechen oder seit Jahren “Remigration”, also die Vertreibung von Menschen fordern, dann müssen wir ihn und seine Partei beim Wort nehmen. Gegen Demokratiefeinde können und müssen wir in Deutschland mit allem ankämpfen, was der Rechtsstaat bietet - das kann auch ein Parteiverbot bedeuten.

Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben den Nationalsozialismus erlebt und hatten zum Ziel, rechtsextreme Politik dauerhaft zu bekämpfen. Deswegen haben sie uns das Werkzeug des Parteiverbotes gegeben und wir sind es ihnen schuldig, nun zu prüfen, ob ein Parteiverbot der AfD möglich wäre. Klar ist auch: Allein ein Verbot der AfD löst die Gefahr für unsere Demokratie nicht auf. Wir müssen im Bundestag, aber auch Zuhause am Küchentisch, im Gespräch mit dem Nachbarn und mit Protest auf der Straße klarmachen, dass wir jetzt gesellschaftlichen Zusammenhalt brauchen und unsere Demokratie eine Errungenschaft ist, die es zu schützen gilt. Für meine Arbeit im Bundestag ist mir hierbei besonders wichtig, dass wir soziale Gerechtigkeit wieder in den Mittelpunkt unserer Politik stellen.

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