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Karoline Otte
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Erika M. •

Hilfspaket für Baubranche sinnvoll?

Sehr geehrte Frau Otte,

Bauministerin Geywitz hat ein Hilfspaket für die Baubranche angekündigt.
1. Ist eine Subventionierung der aufgrund der vergangenen Jahre mit enormen, oft übermäßigen Gewinnen ausgestatteten Bau-Branche sinnvoll, obwohl durch eine sinkende Nachfrage nach Bau-Leistungen die Angebotspreise für solche Leistungen - was wünschenswert wäre - sinken würden?
2. Wie könnte dies sozial gerecht geschehen, ohne dass am Ende vor allem Privateigentümer profitieren, etwa nach dem Ausscheiden von Wohnraum aus der Sozialbindung?
3. Sollte die Befristung von Sozialbindung zukünftig abgeschafft werden?
4. Sollte der Staat wie etwa in Wien schlicht selbst Wohnungen bauen und zeitlich unbegrenzt deren Eigentümer bleiben oder zumindest Baugenossenschaften stärker fördern?
5. Sollte die dauerhafte Veräußerung von öffentlichem Grund verboten werden und stattdessen nur noch Erbbaurechte vergeben werden, wie etwa München für Gewerbe- und Kerngebietsgrundstücke entschieden hat?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Liebe Frau M.vielen Dank für Ihr Interesse an diesem großen Thema und Ihre Fragen dazu.

Auch wir Grüne halten Subventionen der Bauwirtschaft mit der Gießkanne nicht für den richtigen Weg. Stattdessen setzt sich die Grüne Bundestagsfraktion schon seit vielen Jahren für eine stärker zielgerichtete Förderpolitik ein, die explizit dauerhaft bezahlbare Wohnungen unterstützt. Das Abschaffen der Befristung der Sozialbindung lässt sich nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs so nicht umsetzten, daher setzen wir uns auf Bundes- und Landesebene dafür ein, dass mögliche lange Fristen für die Sozialbindung in die Förderungen aufgenommen werden (Urteil des BGH: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2019-2&nr=92262&pos=11&anz=15 und https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2019-2&nr=92262&pos=11&anz=15).

Um wirklich dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, möchten wir gerne darum möglichst bald ein zusätzliches Instrument in die Wohnbauförderung einführen: die Neue Wohngemeinnützigkeit (NWG). Die Neue Wohngemeinnützigkeit wurde im Koalitionsvertrag vereinbart und soll es Wohnungsbauunternehmen ermöglichen, geförderte Wohnungen zu errichten, die dauerhaft mietpreisgebunden sind. Dafür sollen die Unternehmen Steuererleichterungen und Investitionszuschüsse erhalten, wie es in Wien seit Jahrzehnten für die gemeinnützigen Wohnungsbauunternehmen die Praxis ist. Die Eckpunkte für die Neue Wohngemeinnützigkeit wurden im Juni dieses Jahres vorgestellt. Wir hoffen, dass die Bundesbauministerin (SPD) und der Bundesfinanzminister (FDP) bald die gesetzliche Grundlage für die NWG auf den Weg bringen. Auch Handwerk und Baubranche profitieren dann von dem neuen Schwung im geförderten Wohnungsbau. Mit Hilfe der Neuen Wohngemeinnützigkeit werden die Kommunen und andere Wohnungsunternehmen und Träger darin unterstützt, bestehende kommunale oder am Gemeinwohl orientierte Wohnungsgesellschaften und gemeinwohlorientierten Baugenossenschaften zu stärken und neue zu gründen.

Dazu werden wir mit einem Gesetz und einem Förderprogramm "Neue Wohngemeinnützigkeit" für eine Million zusätzliche Mietwohnungen sorgen, sicher und auf Dauer. Durch eine dauerhafte Bindung und günstige Vermietung der Wohnungen, und eine Förderung durch Steuerbefreiungen und attraktive Zuschüsse. Die noch vorhandenen bundeseigenen Bestände sollen nicht mehr an private Investor:innen veräußert, sondern ausschließlich verbilligt an Kommunen mit einer dauerhaften Sozialbindung abgegeben werden. So wollen wir in den nächsten zehn Jahren den Bestand an Sozialwohnungen um eine Million erhöhen.

Außerdem fordern wir als Grüne, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet wird, um selbst bauend tätig zu werden. Somit könnte der Staat tatsächlich selbst bauen und dann dauerhaft Eigentümer der Immobilien bleiben, oder die Immobilien in dauerhafte Sozialbindung und an Kommunen abgeben. Hierzu habe ich auch in meiner Rede vom 05.09. zum Haushalt vom Bundeswohnministerium gesprochen.

Wir setzten uns dafür ein, die Vergabe von Grund und Boden mit Hilfe des Instruments der Erbpacht gerechter zu gestalten. Ein Verbot von dauerhaften Veräußerungen von öffentlichem Grund fordern wir derzeit jedoch nicht, stattdessen wollen wir den Kommunen viele Möglichkeiten geben den Umgang mit öffentlichen Boden zu gestalten. Hier spielen auch weitere kommunale Vorkaufsrechte eine Rolle.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit besten Grüßen 

Karoline Otte

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