
(...) Die Aussetzung der Wehrpflicht erfolgte seinerzeit auf Basis der Neubewertung der sicherheitspolitischen Lage durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg). In Anbetracht der sich nach dem Ende des Kalten Krieges deutlich veränderten Rahmenbedingungen kam das BMVg zu dem Schluss, dass der Einzug weiterer Wehrpflichtiger sicherheitspolitisch nicht länger geboten war. (...)