Daher finde ich es wichtig, dass Städte und Gemeinden selbst entscheiden dürfen, welche Regelungen für sie passend sind. Sie verstehen die lokalen Bedürfnisse und Gegebenheiten am besten.
Bürokratieabbau, gerade im Sozialbereich, ist mir ein großes Anliegen. Ihre Einschätzung, dass der Aufwand beispielsweise für Menschen mit Behinderung oder Menschen mit chronischen Erkrankungen kaum zu leisten ist, teile ich.
Wir werden den Kontakt zu den Kirchengemeinden diesbezüglich aufnehmen und konkrete Vorschläge für Biodiversität unterbreiten.
Wir mieten in diesem Fall also “nur” die Immobilie an. Es gibt kaum passende Immobilien und der Neubau bzw. die Sanierung passender Objekte nimmt einige Zeit in Anspruch.
Die AfD zeigt, dass sie die Grundwerte unserer Demokratie ablehnt. Ihre rechtsextremen Positionen stellen eine ernstzunehmende Gefahr für die Demokratie dar.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Installation und Erwerb einer Photovoltaikanlage sowie für dazugehörige Stromspeicher eine Umsatzsteuer von null Prozent. Dieser neue Nullsteuersatz für Installation und Erwerb gilt tatsächlich nur für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 geliefert bzw. installiert werden. Eine rückwirkende Anwendung auf Bestandsanlagen ist nicht möglich.