Prüfung eines AfD-Verbots durch das BVG - unterstützen Sie dieses Anliegen? Wenn ja, wie
Mit ihren rechtsextremen Positionen stellt die AfD eine ernstzunehmende Gefahr für die deutsche Gesellschaft und Demokratie dar. Die rassistischen, antisemitischen und menschenverachtenden Äußerungen der AfD können als Legitimation zur Gewalt angesehen werden.
Das Parteienverbot ist ein mächtiges Instrument zum Schutz der Demokratie. Gerade deshalb sind die Hürden auch bewusst hoch angesetzt. Nur drei Verfassungsorgane haben die Berechtigung für solch einen Verbotsantrag; Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.
Dabei ist folgendes zu beachten: Für einen Verbotsantrag reicht es nicht aus, dass sich eine Partei gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung äußert. Es ist ein Nachweis notwendig, der eine aggressive kämpferische Weise der Partei verdeutlicht, nicht nur einzelner Mitglieder. Ein schlecht vorbereitetes Parteiverbotsverfahren könnte die AfD daher sogar stärken. Deshalb braucht es eine sorgfältige Vorbereitung eines Verbotsantrag sorgfältig, um vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand zu haben.
Klar ist, dass das Verbot einer rechtsextremen Partei oder Organisation nicht die Ideologie verbieten kann. Wesentlich ist ein kontinuierlicher gesellschaftlicher Diskurs und eine klare Position gegen rechtsextreme und menschenverachtende Einstellungen. Die aktive Rolle der Zivilgesellschaft ist dabei entscheidend. Diese nehmen Sie ja auch ein. So können wir gemeinsam und auf allen Ebenen die Werte der Demokratie verteidigen. Danke für Ihr Engagement und Ihre Anfrage!