Koennte man nicht Wiederholungsantraege b.Altersgrundsicherung,Befreiung v.Zuzahlungen v.Heil-u.Arzneikosten entbuerokratisieren,um Senioren u.Behinderte u.Aemter zu entlasten ?
Wann ist m.einer Vereinfachung d.Antraege auf fortlaufende (!) Altersgrundsicherung u.Abbau d.buerojratischen Hürden gerade f.hochbetagte Senioren u.Behinderte zu rechnen ?
Der enorme bürokrat. Aufwand, d. ein alter ,oft auch (chronisch ) kranker Mensch zu bewaeltigen hat ,um weiterhin Leistungen nach SGB II zu erhalten ,stellt f. d.Altersklasse ab 80 Jahren , u.behinderten Menschen eine Zumutung dar. Wenn bereits i. d.Vergangenheit naemliche Leistungen gewaehrt wurden , sollte man ledigl..1x jaehrl. abfragen,ob sich möglicherw. Änderungen ergeben haben ! Warum nicht,auch um allen d.ausufernden buerokrat.Aufwand zu ersparen,nicht eine eidesstattliche Erklaerung verlangen? Es koennte 1win-win Situation sein fuer alle. Ebenso koennte doch agiert werden hinsichtl.d.jaehrl.Befreiung v.Zuzahlungen zu Heil-Arzneimittel,zumindest,wenn bereits einmal 1gewaehrt wurde.Ist d.jetzige Handhabung nicht 1Form d.Altersdiskriminierung ?Was meinen Sie ?
Vielen Dank für Ihre Frage! Bürokratieabbau, gerade im Sozialbereich, ist mir ein großes Anliegen. Ihre Einschätzung, dass der Aufwand beispielsweise für Menschen mit Behinderung oder Menschen mit chronischen Erkrankungen kaum zu leisten ist, teile ich. Wie sich das SGB II dazu verbessern lässt, dazu kann ich Ihnen leider keine Antwort geben, da es sich um ein Bundesgesetz handelt.