Sehr geehrter Herr Roth,
gerne gestatte ich Ihnen die Nachfrage, wobei fast alles, was als Antwort auszuführen ist, bereits in anderen Antworten dargestellt wurde.
Sehr geehrter Herr Roth,
gerne gestatte ich Ihnen die Nachfrage, wobei fast alles, was als Antwort auszuführen ist, bereits in anderen Antworten dargestellt wurde.
(...) Eine repräsentative Statistik erfordert, wie Sie gewiss wissen, Zahlen über die Gesamtmenge der NutzerInnen. Da Mountainbikes schmale Waldwege nicht nutzen dürfen werden diese Daten über die Grundgesamtheit nicht zu erheben sein. Die Tatsache, dass ein Weg nicht sicher befahren werden kann, wenn dieser zu schmal zum Ausweichen ist, ist augenfällig. (...)
(...) wenn Sie meine Antwort an Herrn Zimmermann lesen, werden Sie darin entdecken, dass ich keineswegs behaupte, dass Unfälle ausschließlich auf Waldwegen passieren würden, die schmaler sind als zwei Meter oder auch „nur“ vorrangig dort. Das Erste ist sogar garantiert nicht der Fall, da ich neulich von einem tödlichen Unfall in der Konstellation PKW-Mountainbike las und dieser wohl nur auf einem „breiten“ Waldweg stattgefunden haben kann. (...)
(...) Es wäre natürlich nicht zumutbar, auszumessen, ob ein Weg 2,10 oder 1,90 breit ist. Es ist aber auch nicht notwendig, denn die Waldwege sind entweder so angelegt, dass Fahrzeuge der WaldarbeiterInnen durchkommen können und somit deutlich breiter als 2 Meter, oder aber nur für FußgängerInnen gedacht und dann kaum mehr als einen Meter breit. Die ersteren gibt es in nahezu jedem Wald, somit ist auch überflüssig, den Schwarzwald anzufahren, um den Wald-Mountain-Bike-Sport auszuüben, das geht überall dort, wo es Berge und Wälder gibt. (...)
(...) Es wäre natürlich nicht zumutbar, auszumessen, ob ein Weg 2,10 oder 1,90 breit ist. Es ist aber auch nicht notwendig, denn die Waldwege sind entweder so angelegt, dass Fahrzeuge der WaldarbeiterInnen durchkommen können und somit deutlich breiter als 2 Meter, oder aber nur für FußgängerInnen gedacht und dann kaum mehr als einen Meter breit. Die ersteren gibt es in nahezu jedem Wald, somit ist auch überflüssig, den Schwarzwald anzufahren, um den Wald-Mountain-Bike-Sport auszuüben, das geht überall dort, wo es Berge und Wälder gibt. (...)
(...) Das Waldgesetz Bayerns beschränkt das Radfahren auf Straßen und geeignete Waldwege. Baden-Württembergs 2-m-Regelung hat gegenüber den auslegungsfähigen Begriffen „gefahrloser Begegnungsverkehr“ oder „geeignete Waldwege“ den Vorteil der Rechtsklarheit bei Haftungsfragen nach Unfällen. (...)