Frage an Jürgen Filius von Tilman K. bezüglich Tourismus
@ Ihre Antwort an Herrn S. v. 01.09.2013
Sehr geehrter Herr Filius,
ein Artikel aus der Stuttgarter Zeitung reicht nicht, um ein repräsentatives Bild einer Gefahrensituation zu zeichnen.
- Können Sie mit bitte repräsentative Aufstellungen von Unfalldaten, die im vorliegenden Zusammenang in eine Abhängigkeit mit den jeweils zugrundeliegenden Wegebreiten zu setzen wären, nennen, um die Kausalität darzustellen?
Sonst bliebe es in Sachen Unfälle beim Gerücht.
- Da Sie dazu eine entsprechende Statistik des Ministeriums für ländlichen Raum und VerbraucherInnen-Schutz angeben, die hoffentlich die v.g. Kriterien erfüllt, können Sie mir bitte die Fundstelle nennen?
Im übrigen führen Sie analog der von Ihnen genannten Lt.-Drs. aus, es Waldwege seien entweder so angelegt, dass Fahrzeuge der WaldarbeiterInnen durchkommen können und somit deutlich breiter als 2 Meter seien, oder aber nur für FußgängerInnen gedacht und dann kaum mehr als einen Meter breit seien. Es gäbe kaum Zwischenstufen.
- Wie kommen Sie darauf, daß es kaum Zwischenstufen zwischen Fuß- und Fahrwegen gäbe?
Exakt gegenüber vom Messegelände Friedrichshafen (bis vorgestern fand dort die Messe EUROBIKE statt) verläuft ein Weg mit eienr "Trampelspur" (incl. Fahrradspuren, vgl. http://www.igsz.eu/2m/tk4.pdf ) v. etwa 1m Breite, aber auch mit Grünanteilen rechts und links danben. Der Weg ist incl. der Grünflächen allemal breiter als 2m. So, wie Sie beim Fahrweg die oft wenig befahrenen grünen Flächen links und rechts von der weniger als 2m breiten Fahrspur zur Beite eines dann insges. oft > 3m breiten Weges rechnen müssen, müssen Sie das konsequenterweise hinsichtlich der oft wenig betretenen grünen Flächen auch beim Fußweg tun.
Danke vorab für Ihre Antwort
Was halten Sie im Zusammenhang damit davon, daß in der unter Regie des Landes Baden Württemberg herausgegebenen Topo-Karte 1:25.000 solche Fußwege in der Legende oft gleichzeitg, amtlich und ausdrücklich als "Radfahrwege" singestuft werden?
Sehr geehrter Herr Kluge,
gerne gehe ich auf Ihre Fragen ein, ich habe mir erlaubt, zwecks besserer Übersicht, jeweils in Anführungszeichen zu zitieren, worauf sich die jeweiligen Passagen beziehen.
„ein Artikel aus der Stuttgarter Zeitung reicht nicht, um ein repräsentatives Bild einer Gefahrensituation zu zeichnen.“
Da gebe ich Ihnen Recht, aber bereits ein Unfall reicht aus, um die Verkehrssicherungspflicht notwendig zu machen. Diese Sache ist in meiner Antwort an H. J. vertieft dargestellt.
„Können Sie mit bitte repräsentative Aufstellungen von Unfalldaten, die im vorliegenden Zusammenang in eine Abhängigkeit mit den jeweils zugrundeliegenden Wegebreiten zu setzen wären, nennen, um die Kausalität darzustellen?“
Eine repräsentative Statistik erfordert, wie Sie gewiss wissen, Zahlen über die Gesamtmenge der NutzerInnen. Da Mountainbikes schmale Waldwege nicht nutzen dürfen werden diese Daten über die Grundgesamtheit nicht zu erheben sein. Die Tatsache, dass ein Weg nicht sicher befahren werden kann, wenn dieser zu schmal zum Ausweichen ist, ist augenfällig.
Außerdem gehört es zu meiner Definition einer guten Politik, vorsorglich zu agieren und nicht erst zu testen ‚knallt’s oder nicht?‘
„Wie kommen Sie darauf, daß es kaum Zwischenstufen zwischen Fuß- und Fahrwegen gäbe?“
Ein Waldweg muss freigehalten werden, sonst wachsen Bäume darauf. Eine der grundlegenden Eigenschaften des Waldes ist es ja, dass Bäume dicht nebeneinander stehen. Es ist nicht lebensfern, davon auszugehen, dass die WaldbesitzerInnen keine überflüssigen Arbeiten verrichten lassen und nur solche Wege breiter als ein Fußweg erhalten, die vom forstwirtschaftlichen Verkehr genutzt werden.
„Was halten Sie im Zusammenhang damit davon, daß in der unter Regie des Landes Baden Württemberg herausgegebenen Topo-Karte 1:25.000 solche Fußwege in der Legende oft gleichzeitg, amtlich und ausdrücklich als "Radfahrwege" singestuft werden?“
Da ich diese Karte nicht besitze, enthalte ich mich eines Kommentars dazu.
Freundliche Grüße,
Jürgen Filius, MdL.