Frage an Jürgen Filius von Alexander R. bezüglich Tourismus
Sehr geehrter Herr Filius,
Sie schreiben in Ihrer Antwort auf die Frage von Herrn Filius, "...dass ein Weg nicht sicher befahren werden kann, wenn dieser zu schmal zum Ausweichen ist, ist augenfällig."
Erlauben Sie mir dazu eine Nachfrage: Warum funktioniert das sichere Ausweichen auf schmalen Wegen nur in Baden-Württemberg nicht? In Bayern, wo es die 2m-Regelung nicht gibt, ist ja das Befahren von schmalen Wegen durch Radfahrer gestattet und es kommt infolge dessen natürlich auch ständig zu Begnungen zwischen Wanderern bzw. Fußgängern auf der einen Seite und Radfahrern auf der anderen Seite. Ich habe das selbst erst vor einer Woche im Urlaub in Bayern erlebt, als ich als Mountainbiker mehrere Begnungen mit Fußgängern auf schmalen Wanderpfaden hatte. Das Ausweichen lief in allen Fällen nicht nur problemlos ab, sondern war auch durch ein freundliches Miteinander gekennzeichnet. Wenn also das Ausweichen auf schmalen Pfaden in Bayern in der tagtäglichen problemlos Praxis funktioniert, wie kann es dann augenfällig sein, wie Sie schreiben, dass ein sicheres Ausweichen zwischen Wanderern und Radfahrern nicht möglich sein soll?
Sie schreiben in Ihrer Antwort weiter, dass Sie es Ihre Vorstellung von guter Politik sei "vorsorglich zu agieren und nicht erst zu testen ‚knallt’s oder nicht?" Müsste man da Ihrer Argumentation zufolge nicht präventiv jedweden motorisierten Verkehr sofort unterbinden, weil es auf der Straße ständig "knallt"?
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Roth
Sehr geehrter Herr Roth,
gerne gestatte ich Ihnen die Nachfrage, wobei fast alles, was als Antwort auszuführen ist, bereits in anderen Antworten dargestellt wurde.
Keineswegs ist in Bayern das „Befahren von schmalen Wegen durch Radfahrer gestattet“, denn das Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) regelt im Art. 13 Abs. 3: „Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten ist im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig.“ Die bayerische Forstverwaltung führt dazu Folgendes aus: „Nur bei ausreichender Breite eines Weges können Fußgänger (Wanderer) den ihnen nach Art. 23 Absatz 1 Satz 2 BayNatSchG gebührenden Vorrang auch tatsächlich gefahrlos wahrnehmen. Die jeweils als geeignet anzusehende Breite der Wege richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, z.B. der Häufigkeit der Benutzung durch Fahrradfahrer und Fußgänger, Fahrbahnbelag, Steigung, Kurven, Übersichtlichkeit. Der weit überwiegende Teil der forstwirtschaftlichen Wege in Bayern erfüllt die rechtlichen Voraussetzungen für das Fahrradfahren und steht damit zur Benutzung frei.“
Nachzulesen bei: http://www.stmelf.bayern.de/wald/waldfunktionen/erholung/index.php )
Bezeichnenderweise werden dort nur forstwirtschaftliche Wege explizit als geeignet benannt, also solche, die deutlich mehr als zwei Meter breit sind!
Ich darf auch darauf verweisen, dass die DIMB hierzu erklärt: „ Der Begriff ‚geeignet‘ ist - wie die DIMB schon Ende der 90er betonte - eher schwammig. Wir forderten damals eine höhere Rechtssicherheit für die Biker, leider ohne Erfolg. […] unseres Wissens nach gab es noch keine Urteile, die den Begriff eindeutig abgrenzen. Es gibt aber ein "internes" Papier, das den Begriff "geeignet" folgendermaßen umschreibt: […] Bei Wegen, die auch von Wanderern benutzt werden wird allgemein eine Breite von mindestens 2 m als erforderlich angesehen."
Umso mehr scheint mir die Regelung in BW besser zu sein als die bayerische, weil sie, wie es der DIMB mal forderte, die gewünschte Rechtssicherheit schafft.
Ihr Einwand, das Ausweichen funktioniere ja problemlos, reicht als Begründung nicht aus. Das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf einer Straße führt ebenfalls nicht sofort und nicht in allen Fällen zu einem Unfall. Wollen Sie nun auch Geschwindigkeitsbeschränkungen abschaffen und durch die Forderung nach einem „freundlichen Miteinander“ ersetzen? Oder nach dreimaliger geglückten Durchfahrt durch eine 30er-Zone mit 100 km/h die Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h fordern?
Im Übrigen habe ich die Anforderungen an das sichere Ausweichen keineswegs auf die Konstellation Mountainbike/FußgängerIn beschränkt (das tut die bayerische Fortverwaltung), auch zwei Mountainbikes müssen sich nach meinem Dafürhalten sicher begegnen können. Sie wissen gewiss, dass es Serien-Mountainbikes mit Lenkerbreite von über 75 cm gibt. Nach Adam Riese wäre dann mind. 1,5 Meter Wegesbreite erforderlich.
Zum Schluss fragen Sie recht polemisch: „Sie schreiben in Ihrer Antwort weiter, dass Sie es Ihre Vorstellung von guter Politik sei "vorsorglich zu agieren und nicht erst zu testen ‚knallt’s oder nicht?" Müsste man da Ihrer Argumentation zufolge nicht präventiv jedweden motorisierten Verkehr sofort unterbinden, weil es auf der Straße ständig "knallt"?
Nein, das müsste man natürlich nicht. Wenn sie jedoch eine Autobahnbaustelle befahren, werden Sie feststellen, dass die linke Spur dort meist nur für Fahrzeuge bis 2 Metern Breite freigegeben ist, obwohl die tatsächliche Breite größer ist. Beispiele wie dieses gibt es zu Genüge. Die meisten Regelungen zur Sicherheit dienen, wie Sie gewiss wissen, nicht der Beseitigung aller Risiken, sondern der Reduktion auf das „lebensübliche Niveau“.
Ich möchte zum Schluss meine Frage an Sie und Ihre Mitstreiter wiederholen: wieso empfinden Sie das Netz an forstwirtschaftlichen Wegen als nicht ausreichend und fordern so beharrlich die Freigabe aller Wege?
Freundliche Grüße,
Jürgen Filius.