Frage an Jürgen Filius von Tobias Z. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Filius,
als passionierter Mountainbiker und Ulmer Student werde ich während der Ausübung meines Hobbys immer wieder mit der vermaledeiten 2m-Regel konfrontiert. Diese unsinnige Regelung, die Mountainbikern das Befahren von Wald- und Wanderwegen unter einer Breite von 2m verbietet, ist inzwischen nur noch in Baden-Württemberg gültig.
Wie kann es sein, dass die Grünen-Politiker in Hessen den ursprünglich von der CDU/FDP initiierten Vorschlag zu einer ähnlich restriktiven Waldwegnutzungs-Regelung heftigst kritisiert haben, hier in BaWü aber die Politiker derselben Partei die 2m-Regelung konsequent gegen jeden logischen Einwand und sogar die Ergebnisse kürzlich durchgeführter Studien, verteidigen?!
Meine eigenen Erfahrungen, zuletzt vergangenes Wochenende in den Bergen Bayerns, haben gezeigt, dass mit gegenseitiger Rücksichtnahme, gebotener Höflichkeit und Verständnis für die anderen Nutzer der Wege jegliche Begegnung auch auf Wegen < 2m Breite ohne Konflikt, sondern vielmehr mit gegenseitiger Wertschätzung geschehen kann!
Bitte finden Sie hierzu weitere Informationen auf den Social-Media- und Webseiten der Deutschen Initiative Mountain Bike e.V. (DIMB) ( http://dimb.de/aktivitaeten/open-trails/weg-mit-2m-regel-in-bawue ), ganz besonders möchte ich Ihnen folgendes Dokument ans Herz legen: http://dimb.de/images/stories/pdf/publikationen/Waldwegenutzung_im_Spannungsverhaltnis.pdf .
Ich bin mir sicher, dass in BaWü, genau wie in den anderen Bundesländern, mittels Gesprächen zwischen Vertretern der einzelnen "Parteien" sinnvolle und vertretbare Lösungen für eine uneingeschränkte gemeinsame Nutzung der Waldwege sowohl für Wanderer, als auch für Mountainbiker, gefunden werden können!
Der aktuelle Zustand ist jedenfalls sicherlich kein Aushängeschild für Politiker egal welcher Partei, besonders jedoch der Grünen..
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Zimmermann
Sehr geehrter Herr Zimmermann,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Wir GRÜNEN setzen uns ein für eine Erweiterung und Vernetzung der Mountainbike-Wegenetze insbesondere in den Mittelgebirgen. Berücksichtigt werden müssen hierbei gleichwohl auch die Interessen von Wanderern, Reitern und dem Naturschutz. Der Wald in Baden-Württemberg wird landesweit intensiv durch Erholungssuchende genutzt. Die Nutzung durch verschiedenste Sportarten neben Spaziergängen und Wanderungen ist jedoch nicht konfliktfrei. Immer wieder kommt es zu schweren, teils sogar tödlichen Unfällen. Konflikte entstehen, wenn auf schmalen Wegen der gefahrlose Begegnungsverkehr nicht mehr möglich ist. Nach § 37 Abs. 3 S. 3 Landeswaldgesetz ist das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite daher untersagt.
Mit dem Ziel, eine Verbesserung der radtouristischen Attraktivität für eine zunehmende Zahl von Mountainbikerinnen und Mountainbikern zu schaffen, wurde nun ein Strategiepapier zur Verbesserung des Mountainbike-Wegenetzes im Schwarzwald erarbeitet (gemeinsam von Schwarzwald-Tourismus GmbH, beiden Naturparken, dem Schwarzwaldverein und dem Landesbetrieb ForstBW). U.a. sollen Singletrail-Strecken verstärkt ausgewiesen werden. Ab 2014 werden in den Schwarzwald-Naturparken Pilotprojekte zur Ausweisung von Singletrails begleitet. Von besonderem Interesse ist es, ob es gelingt, gegenseitige Störungen zu verringern, das Unfallrisiko zu mindern und gleichzeitig die Fahrrad- und Mountainbike-Attraktivität zu steigern.
Die Regelungen der Waldgesetze anderer Bundesländer sehen wir als nicht unkritisch. So beschränkt das neue Waldgesetz Hessens das Radfahren auf befestigte oder naturfeste Wege, auf denen bei gegenseitiger Rücksichtnahme gefahrloser Begegnungsverkehr möglich ist. Das Waldgesetz Bayerns beschränkt das Radfahren auf Straßen und geeignete Waldwege. Baden-Württembergs 2-m-Regelung hat gegenüber den auslegungsfähigen Begriffen „gefahrloser Begegnungsverkehr“ oder „geeignete Waldwege“ den Vorteil der Rechtsklarheit bei Haftungsfragen nach Unfällen.
Ich will es daher auf den Punkt bringen: inhaltlich bzw. von der Absicht des Gesetzgebers unterscheiden sich die Regelungen in Bayern, Hessen und bei uns kaum. Allerdings „verstecken“ sich die beiden erstgenannten Länder hinter reichlich unbestimmten Rechtsbegriffen, was mir wenig sinnvoll scheint.
Die bestehende 2-m-Regelung hat sich unseres Erachtens bewährt. Eine flexible Handhabung über Ausnahmeregelungen ist dort möglich, wo eine Entflechtung des Besucherverkehrs angestrebt wird oder das Unfallrisiko gering ist. Im Rahmen des im Schwarzwald gestarteten Pilotprojekts wird zu prüfen sein, ob ein Abbau von Konflikten und Risiken durch eine Entflechtung des Erholungsverkehrs bewirkt werden kann. Die Fraktion GRÜNE strebt daher keine Novellierung des Landeswaldgesetzes an.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben und stehe für Rückfragen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Jürgen Filius, MdL.