Frage an Jürgen Filius von Steffen M. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Filius,
es wird immer von mehreren tödlichen, schweren Unfällen gesprochen, wo genau haben die sich denn ereignet? Quellen hierzu würden mich interessieren.
Des Weiteren sollen alle Fahrradfahrer erst in den Schwarzwald mit dem Auto fahren, um dort legal im Wald auf den Pilotstrecken zufahren? Ist das wirklich im Sinne einer Partei die den Umweltschutz fördern will. Wäre es nicht sinnvoller Respekt dem Wald und den unterschiedlichen Benutzergruppen zu fördern? Der auf gegenseitiger Rücksichtnahme beruht, anstatt mit Verboten und Gesetzen.
Danke
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Maier
Sehr geehrter Herr Maier, sehr geehrter Herr Schrod,
es scheint mir angebracht, die Fragen von Ihnen in einem Statement abzuhandeln, da sie die gleiche Intention haben.
Die Information über „schwere, teil tödliche Unfälle“ geht aus der Statistik des Ministeriums für ländlichen Raum und VerbraucherInnen-Schutz hervor, welche in der Drucksache 15/3726 des baden-württembergischen Landtags aufgegriffen wird. Aber auch eine kurze Recherche im Netz lässt konkrete Fälle ausfindig machen, den wohl am schwersten wiegenden hier: http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.joggerin-gestorben-bewaehrungsstrafe-nach-toedlichem-radunfall.ea22e52d-652b-4e16-b455-b7e908c1705d.html
Es wäre natürlich nicht zumutbar, auszumessen, ob ein Weg 2,10 oder 1,90 breit ist. Es ist aber auch nicht notwendig, denn die Waldwege sind entweder so angelegt, dass Fahrzeuge der WaldarbeiterInnen durchkommen können und somit deutlich breiter als 2 Meter, oder aber nur für FußgängerInnen gedacht und dann kaum mehr als einen Meter breit. Die ersteren gibt es in nahezu jedem Wald, somit ist auch überflüssig, den Schwarzwald anzufahren, um den Wald-Mountain-Bike-Sport auszuüben, das geht überall dort, wo es Berge und Wälder gibt.
Dort allerdings, wo sich nur zwei FußgängerInnen knapp begegnen können, wäre eine Begegnung zweier Mountainbikes eben alles andere als „gefahrlos“. Um der Situation vorzubeugen, dass jemand bei einem der schmalen Fußwege zur Einschätzung kommt, eine gefahrlose Begegnung sei möglich und sich in Folge dessen ein Rechtsstreit ergibt, wählt das Waldgesetz BW die klare und objektiv nachprüfbare Formulierung. Bei ordnungsgemäßer Anwendung der hessischen Regelung dürfte sich daran, ob ein Weg befahren werden darf, nichts ändern, den auch dort wird es breite Wirtschaftswege und schmale Fußwege geben ohne allzu viele Zwischenstufen.
Wenn sich der Weg doch wider Erwarten von über 3 Metern auf wenige Dezimeter verjüngt, würde ich empfehlen, a)abzusteigen und b)zu überprüfen, ob Sie an einer der Kreuzungen zuvor richtig gefahren sind.
Gegenseitige Rücksichtsnahme ist sicherlich in allen Lebensbelangen eine gute Lösung. Allerding ist es im Falle der Waldwege nicht ausreichend, auf Rücksichtsnahme und auf den gesunden Menschenverstand zu verweisen. Wie Sie bestimmt wissen, unterliegen die Wald-BesitzerInnen einer Verkehrssicherungspflicht. Daher muss möglichst genau geregelt werden, auf welchen Wegen welches Verkehrsmittel zulässig ist, um zu wissen, wie die Wege auszulegen sind. Davon ist allen voran das Land Baden-Württemberg betroffen, welches ca. 330.000 Hektar Wald besitzt und somit unangefochten Nummer eins ist.
Daher bleibe ich bei meiner Einschätzung: wenn keine Rechtsklarheit geschaffen ist, ist letztendlich niemandem gedient. Die Notwendigkeit, eine Regelung zu treffen, scheint mir, wie dargestellt, unbestritten. Da ist mir die 2-Meter-Regelung lieber.
Ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Ihr Jürgen Filius.