Frage von Walter R. • 21.02.2008
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Bündnis 90/Die Grünen
• 09.04.2008

(...) Im Zuge der Gesetzgebungsberatungen wurde die ursprünglich vorgesehene Regelung für die Schusswaffen, bei denen mit geringer Bewegungsenergie Plastikkugeln verschossen werden (Softair-Waffen) wieder verändert.Der Richtwert von 0,008 Joule wurde wegen der EU-Spielzeugrichtlinie auf 0,5 Joule hochgesetzt. Das Gesetz führt nicht zu einer Kriminalisierung der Kinderzimmer, zumal die Regelung nicht den Besitz, sondern das Tragen der Waffen in der Öffentlichkeit unter Strafe stellt. (...)

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Bündnis 90/Die Grünen
• 21.02.2008

(...) Ich habe als Mitglied des Innenausschusses des Bundestages der im Ausschuss noch einmal geänderten Fassung des § 42 a des Waffengesetzes zugestimmt, der dem Wildwuchs beim öffentlichen Tragen vor allem von Kriegswaffenimitaten ein Ende machen soll. Bitte berücksichtigen Sie auch die zahlreichen Stellungnahmen der Fachleute, beispielsweise aus der Polizei, die uns sehr deutlich klar gemacht haben, wie viele Überfälle mit diesen Waffen begangen wurden. (...)

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Bündnis 90/Die Grünen
• 15.01.2008

(...) Sollte rechtswidriges Verhalten von Seiten deutscher Behörden oder Auslandsbehörden vorliegen, ist das Beschreiten des Rechtswegs eine Option. Gerichtsstand dürfte bei Visumsangelegenheiten Berlin sein, sodaß Sie einen Anwalt in Berlin beauftragen müßten.Auskunft über im Ausländerrecht bzw. in Visums-Angelegenheiten erfahrene Anwälte erteilen die Rechtsanwaltskammern und eine Reihe von Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen. (...)

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Bündnis 90/Die Grünen
• 04.12.2007

(...) da Ihre Anfrage sehr speziell war, habe ich die Verwaltung des Bundestages um Auskunft gebeten. Die Auskunft lautet wie folgt: Nach Beendigung des Mandates und bei einer mindestens 1-jährigen Zugehörigkeit zum Parlament besteht Anspruch auf Übergangsgeld, sofern nicht darauf verzichtet wird. Dabei ist es unerheblich, ob der Abgeordnete vor oder während des Mandates einen Versorgungsanspruch erworben hat oder hatte. (...)

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• 13.11.2007

(...) Wer ein Bundestagsmandat annimmt, gibt regelmäßig für eine ungewisse Zeit seinen bis dahin ausgeübten Beruf auf. Die Tätigkeit als Abgeordneter fällt oft in einen Lebensabschnitt, der bei anderen der Förderung der eigenen beruflichen Karriere dient. Ein Abgeordneter verzichtet darauf, ohne zu wissen, ob er überhaupt wieder gewählt wird. (...)

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