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Josef Winkler
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Frage von Bernhard von G. •

Frage an Josef Winkler von Bernhard von G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Stimmt es, dass MdB, wenn sie wegen nicht erfolgter Wiederwahl aus dem Bundestag ausscheiden, eine finanzielle Leistung zur Erleichterung des Wiedereinstiegs in den Beruf erhalten? Wo finde ich die entsprechende Bestimmung?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr von Gélieu,

Alle Leistungen von Seiten des Staates, die Abgeordneten zustehen, finden Sie auf der Homepage www.bundestag.de .
Klicken Sie im Menü erst auf Abgeordnete und dann auf Entschädigung.

Die von Ihnen angesprochene "finanzielle Leistung" gibt es und sie heißt Übergangsgeld.

Der Einfachkeit halber zitiere ich die entsprechende Textstelle hier :

"Übergangsgeld

Das Übergangsgeld für Abgeordnete soll den beruflichen Wiedereinstieg absichern. Sein Zweck ist es, den Abgeordneten nach dem Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag eine Rückkehr in den vorherigen Beruf oder die Aufnahme einer neuen Berufstätigkeit zu ermöglichen. Damit trägt das Übergangsgeld dazu bei, die Unabhängigkeit der Abgeordneten zu sichern.

Wer ein Bundestagsmandat annimmt, gibt regelmäßig für eine ungewisse Zeit seinen bis dahin ausgeübten Beruf auf. Die Tätigkeit als Abgeordneter fällt oft in einen Lebensabschnitt, der bei anderen der Förderung der eigenen beruflichen Karriere dient. Ein Abgeordneter verzichtet darauf, ohne zu wissen, ob er überhaupt wieder gewählt wird. Wenn nicht, kann er nur in seine vorherige Position zurückkehren. Existiert sein Betrieb aber nicht mehr, hat er nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Auch wer vorher selbständig oder freiberuflich tätig war, muss häufig wieder ganz von vorne anfangen.

Für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit wird ein Monat Übergangsgeld in Höhe der jeweils aktuellen Abgeordnetenentschädigung gezahlt, nach einer Wahlperiode also für vier Monate, insgesamt längstens für achtzehn Monate. Ab dem zweiten Monat nach dem Ausscheiden werden alle sonstigen Einkünfte - auch solche aus privaten Quellen - auf das Übergangsgeld angerechnet."

Mit freundlichen Grüßen

Josef Winkler

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