Frage an Josef Winkler von Walter R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Winkler,
Sie schrieben "Wir haben letztlich dem Vorschlag zugestimmt, nicht den Besitz, wohl aber das öffentliche und offene Tragen dieser Waffen mit einem Bußgeld zu belegen".
Wie ist diese Aussage zu bewerten, wird doch mit der Novelle des WaffG der Feststellungsbescheid des BKA widerrufen, der Anscheinswaffen mit einer Max. Mündungsenergie von 0,5J vom WaffG ausnimmt und die Grenze somit wieder bei 0,08J verankert.
Werden damit nicht alle Anscheinswaffen die unter der Prämisse des Feststellungsbescheides verkauft werden illegalisiert und somit Ihre Besitzer kriminalisiert?
Gruss,
Walter Ruf
Sehr geehrter Herr Ruf,
ich danke für die Frage, weil sie mir die Gelegenheit gibt, ein Missverständnis auszuräumen.
Im Zuge der Gesetzgebungsberatungen wurde die ursprünglich vorgesehene Regelung für die Schusswaffen, bei denen mit geringer Bewegungsenergie Plastikkugeln verschossen werden (Softair-Waffen) wieder verändert.Der Richtwert von 0,008 Joule wurde wegen der EU-Spielzeugrichtlinie auf 0,5 Joule hochgesetzt. Das Gesetz führt nicht zu einer Kriminalisierung der Kinderzimmer, zumal die Regelung nicht den Besitz, sondern das Tragen der Waffen in der Öffentlichkeit unter Strafe stellt.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Winkler