Frage an Josef Winkler von Tim I. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Winkler!
Ich bin ein gesetzestreuer Bürger dieses Landes, der stets die zivilisatorischen Werte unserer Demokratie verteidigt hat, und ich bin ein Liebhaber und Sammler von frei erwerbbaren Waffen. Bitte hören Sie mich an.
Wie ich erfahren habe, beschäftigt sich der Innenausschuss derzeit mit einer weiteren Verschärfung des Waffengesetzes, die möglichweise auch ein weitreichendes Verbot von „Anscheinswaffen“ umfassen soll, das nicht nur das Führen, sondern auch Handel und Besitz verbieten soll.
Die Argumentation der Befürworter des Verbots lässt erkennen, dass ihr Vorstoß einer Sorge um die innere Sicherheit entspringt. Gerade aus dieser Sorge heraus, die ich ebenfalls teile, möchte ich Sie eindringlich bitten, NICHT für die geplante Verschärfung einzutreten. Ein solches Verbot wäre der Stabilität unserer Demokratie und somit der inneren Sicherheit meiner Einschätzung nach im Gegenteil abträglich, denn: Vertrauen basiert auf Gegenseitigkeit. Wenn die Regierenden ihrem Volk schrittweise das Vertrauen entziehen, indem sie immer restriktivere Gesetze erlassen, wird auch das Vertrauen der Bürger in unsere Demokratie und ihre Institutionen schwinden. Das Verbot von „Anscheinswaffen“ würde hauptsächlich Millionen gesetzestreuer Bürger wie mich treffen, die sich stets an die strengen Auflagen des deutschen Waffengesetzes gehalten haben und das Vertrauen dieser Menschen in den Sachverstand und das Augenmaß der Regierenden zutiefst erschüttern. Wollen Sie all diese Menschen tatsächlich nachträglich kriminalisieren und gegen unsere Demokratie aufbringen? Und das nur, damit einige wenige Kriminelle es in Zukunft ein wenig schwerer haben, an Waffen zu kommen, die auf den ersten Blick wie scharfe Feuerwaffen aussehen, es aber nicht sind?
Bitte, lassen Sie nicht zu, dass diese eklatante Unverhältnismäßigkeit der Mittel ein Gesetz wird und Millionen unbescholtener Bürger kriminalisiert und ihnen das verdiente Vertrauen entzieht.
Hochachtungsvoll,
Tim Ingold
Sehr geehrter Herr Ingold,
ich höre Sie selbstverständlich an. Zugleich bedanke ich mich für Ihre Stellungnahme.
Ich habe als Mitglied des Innenausschusses des Bundestages der im Ausschuss noch einmal geänderten Fassung des § 42 a des Waffengesetzes zugestimmt, der dem Wildwuchs beim öffentlichen Tragen vor allem von Kriegswaffenimitaten ein Ende machen soll. Bitte berücksichtigen Sie auch die zahlreichen Stellungnahmen der Fachleute, beispielsweise aus der Polizei, die uns sehr deutlich klar gemacht haben, wie viele Überfälle mit diesen Waffen begangen wurden. Nicht einmal Fachleute können sie auf den ersten Blick von echten Waffen unterscheiden. Was um alles in der Welt haben derartige Nachbildungen in Fußgängerzonen, Lokalen oder sogar in Schulen zu suchen?
Es geht bei der Neuregelung nicht um eine Kriminalisierung ehrlicher Bürgerinnen und Bürger. Wir haben letztlich dem Vorschlag zugestimmt, nicht den Besitz, wohl aber das öffentliche und offene Tragen dieser Waffen mit einem Bußgeld zu belegen. Wer aus welchen Gründen auch immer eine solche Waffe außerhalb der Wohnung im öffentlichen Raum transportieren will, kann dies in einem verschlossenen Behältnis tun. Diese Regelung verhindert überzogene staatliche Eingriffe, schließt aber die Regelungslücke im Gesetz, die durch die Novelle 2003 entstanden ist. Bis dahin war das Tragen von Kriegswaffenimitaten bereits verboten.
mit freundlichem Gruß
Josef Winkler