Sie sprechen hier einen sehr wichtigen Punkt an, der mir - gerade als Offizier der Bundeswehr - seit der Aussetzung der Wehrpflicht (und somit des Zivildiensts) sehr am Herzen liegt.Meine Gedanken gehen dabei weniger in die Richtung nur an den Bedingungen des FSJs etwas zu ändern.
Mein Ziel ist es alle Fragen so schnell wie möglich ohne großen Stabsgang zu beantworten.
Ab dem 01. Januar 2023 soll die Strompreisbremse gelten, dort ist geplant, dass der Preis für ein Grundkontingent (= 80% der Jahresverbrauchsprognose) auf 40 Ct/kWh gedeckelt wird. Die Differenz zwischen dem Marktpreis und dem gedeckelten Preis wird auf Ihrer Abschlagsrechnung verrechnet. Ferner ist, gerade für MV sehr bedeutsam, angedacht, dass die Netzentgelte 2023 nicht steigen werden.
Beim Vorschlag der Gaskommission handelt es sich um einen Vorschlag. Momentan erhalten wir aus der Bevölkerung und den Unternehen viele gute Hinweise, woran noch gedacht werden muss.
Nein, damit würde ich nicht rechnen. Der Verteidigunswillen der ukrainischen Bürger ist hoch.
der Kauf von neuen Systemen aus dem Sondervermögen auch unter Beachtung von ökologischen Gesichtspunkten bzw. Nachhaltigkeit erfolgen soll.