Weshalb werden im FluthilfeMedErl 2022 andere Formen der Zusammenarbeit bei den Angehörigen der Bundeswehr ausgeklammert?
Sehr geehrte Herr Arlt,
ich fasse kurz nach. Gemäß § 3 Abs. 1, 2. Strichaufzählung des Gemeinsamen Erlasses der Bundesministerin des Innern und für Heimat, der Bundesministerin der Verteidigung und des Bundesministers für Digitales und Verkehr über die Stiftung der Einsatzmedaille "Fluthilfe 2021" (vgl. auch hier http://www.gesetze-im-internet.de/fluthilfemederl_2022/BJNR149500022.html) wird die Auszeichnung für Angehörige der Bundeswehr mit der Einsatzmedaille "Fluthilfe 2021" relativ eingegrenzt. Soldatinnen und Soldaten, die ehrenamtlich unterstützt haben, können demnach nur ausgezeichnet werden, wenn sie u.a. als Dritte in Form einer institutionellen Zusammenarbeit (d.h. als innerhalb der Strukturen der Bundeswehr handelnder) gewirkt haben.
Andere Formen der Zusammenarbeit, insbesondere mit den unmittelbar betroffenen Opfern oder auch mit den anderen Behörden, werden komplett ausgeschlossen. Wie ist Ihre Meinung hierzu? Wollen Sie dieses Thema angehen?
Sehr geehrter Herr H.,
danke für Ihre Nachfrage.
Wir werden einen entsprechenden Hinweis an das Bundesministerium der Verteidigung und den entsprechend zuständigen Berichterstatter-Kollegen geben.
Wie diese damit umgehen, lässt sich nicht abschätzen.
Beste Grüße,
Johannes Arlt