vielen Dank für Ihre Frage. BMI hat die von einigen Ländern vorgenommenen Novellierungen selbstverständlich im Blick. Es gibt aber auch Unterschiede zwischen den Ländern und eben leider nicht die eine Pauschallösung, auch wenn das wünschenswert wäre.
Leider sieht das BMI aktuell keine Spielräume für diese Maßnahme, ist aber perspektivisch darum bemüht zu einer Situation zu gelangen, die die Rücknahme dieser Erhöhung möglich macht.
Ich habe hier ja mehrfach geantwortet, dass BMI den Gesetzentwurf für verfassungskonform erachtet. Vor diesem Hintergrund findet die entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dauerhaft Beachtung.
Ich kann Ihnen dazu nur antworten, dass das BMI den Gesetzentwurf nicht für verfassungswidrig hält.
Leider kann ich Ihnen aber keine andere Antwort geben, als dass die regierungsinterne Abstimmung andauert und es noch keinen Kabinetttermin gibt.
In den parlamentarischen Beratungen zu diesem Gesetz ging es um verschiedene Zulagen, so auch fünf Zulagen aus dem Bereich des Bundesverteidigungsministeriums, zu denen auch die Feuerwehrdienstzulage zählt. Die Abgeordneten konnten sich bei diesen fünf Zulagen jedoch nicht auf die Einbeziehung von Pensionären einigen.