Wann wird die Arbeitszeit für Bundesbeamtinnen und -beamte gesenkt?
Sehr geehrter Herr Saathoff, nach wissenschaftlichen Erkenntnissen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sind tägliche Arbeitszeiten von mehr als 7 Stunden (höchstens aber 8 Stunden) der Gesundheit nicht zuträglich. Nach der Arbeitszeitverordnung müssen die Bundesbeamten (41 Stunden wöchentlich und 8 Stunden 12 Minuten) aber mehr als im Arbeitszeitgesetz und der EU-Regelung (40/8) Dienst leisten. Warum wird die Arbeitszeitverordnung aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nicht längst mit dem Arbeitszeitgesetz harmonisiert?
Mit herzlichen Grüßen
Jochen N.
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich kann Ihren Wunsch nach Rückführung auf die 39-Stunden-Woche sehr gut nachvollziehen. Leider sieht das BMI aktuell keine Spielräume für diese Maßnahme, ist aber perspektivisch darum bemüht zu einer Situation zu gelangen, die die Rücknahme dieser Erhöhung möglich macht.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff