Es ist natürlich schwer, zu dieser Frage eine Aussage zu treffen.
Vorbehaltlich der Prüfung im Bundespräsidialamt wird nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens gegenwärtig davon ausgegangen, dass die Verkündung des Gesetzes noch im März 2024 erfolgen könnte.
Die Angabe der Kollegin Bahr kann ich nicht bestätigen. Die Arbeiten dazu laufen, ich kann Ihnen aber leider kein Datum nennen.
Die Notwendigkeit einer erneuten Verbändeanhörung wird sich mit der Veröffentlichung des Referentenentwurfes zeigen.
Ausweislich der Begründung auf den Seiten 69, 70 und 71 des Referentenentwurfes nutzt der Gesetzgeber den ihm gegebenen Spielraum zur Ausgestaltung der Besoldung und passt die Struktur der Besoldung an.
Wie immer gibt es noch verschiedene Fragen zu klären, weshalb ich Ihnen leider heute nicht konkret sagen kann, was es das Fahrradleasing für Bundesbeamte geben wird.