
(...) der amtliche Umgang mit kinderpornografischem Material ist gesetzlich klar geregelt. Insofern machen sich ermittelnde Beamte natuerlich nicht strafbar. Dies gilt durchaus , auch fuer Frau von der Leyen oder den BKA- Praesidenten, die zur Erreichung politischer Ziele ihnen zur Verfuegung stehendes kinderpornografisches Material vorgefuehrt haben. (...)