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Frage von Matthias S. •

Frage an Jörg Tauss von Matthias S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Tauss,

ich habe Ihren Fall intensiv in den Medien verfolgen dürfen und durch Diskussionen mit anderen Politikern bin ich für mich zu dem Entschluss gekommen, das Sie Opfer des Staates sind. Das mag auf dem ersten Blick vielleicht albern klingen und vielleicht habe ich die falschen Worte gewählt. Aber ich erläutere Ihnen gerne, wie ich als Bürger das Verhalten insgesamt gegenüber Ihnen empfinde.

Für mich macht es den Eindruck, das man Sie als Hilfsmittel nutzt um uns Bürger massiv zu beeinflussen, um uns Bürger davon zu überzeugen, das wir ein Problem haben mit Kinderpornographie das es sofort zu bekämpfen gilt. Denn es ist ja höchste Alarmstufe angesagt, wenn sogar schon die Regierung betroffen ist.

Das man durch die Internetsperren versucht, die Freiheit anzugreifen die man zu glaubt noch zu haben ist für mich mittlerweile sicher. Der Vorwand der Kinderpornographie isn Witz. Den Kindern wird mehr Schaden zugefügt, als das es hilft. Das sieht auch ein Verein so, das ausschließlich Opfer von Kindesmissbrauch unterstützt. Jegliche Kritik wird abgeblockt. Warum?

Ich möchte mal gerne wissen, wie die Regierung zu dem Thema Drogen steht, denn verdeckte Ermittler kaufen Drogen um Dealer zu überführen. Wenn man das Vorgehen gegen Sie auf die Goldwaage legt, müsste man nun auch die Ermittler auf die gleiche Schiene wie kriminelle Drogendealer stellen.

Auch das BKA muss ja die Seiten prüfen und kommt damit in Kontakt mit Kinderpornographie, Ermittlung wie man so schön sagt. Muss dann nicht, nach Ihrem Fall Beispiel, dort auch die Staatsanwaltschaft eingreifen?

Oder was macht man als ahnungsloser Bürger, wenn man versehentlich auf so eine Seite kommt?

Ich bin auf Ihre Meinung zu diesem Thema sehr gespannt. Auch drücke ich Ihnen für Ihren weiteren Lebensweg die Daumen, denn ich kann mir denken, das der ein oder andere doch etwas abwertend guckt nach diesem Rufmord.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Saathoff

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Sehr geehrter Herr Saathoff,

der amtliche Umgang mit kinderpornografischem Material ist gesetzlich klar geregelt. Insofern machen sich ermittelnde Beamte natuerlich nicht strafbar. Dies gilt durchaus , auch fuer Frau von der Leyen oder den BKA- Praesidenten, die zur Erreichung politischer Ziele ihnen zur Verfuegung stehendes kinderpornografisches Material vorgefuehrt haben. Die Frage ist nur, ob auch ich mich als Abgeordneter auf Recherchen berufen kann oder nicht. Hierueber muss im Zweifel juristisch entschieden werden. Im uebrigen verweise ich zur Vermeidung von Wiederholungen auf meine weiteren Ausfuehrungen zu diesem Thema hier auf Abgeordnetenwatch.

Mit freundlichen Gruessen
Joerg Tauss