Portrait von Jörg Tauss
Jörg Tauss
Einzelbewerbung
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Jörg Tauss zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Jochen H. •

Frage an Jörg Tauss von Jochen H. bezüglich Recht

Hallo Herr Tauss, weiterhin verfolge ich die Vorgänge um Sie (und den Datenschutz) und werde auch die nächsten Jahre trojanerhaft auf der Spur bleiben. Natürlich können Sie nicht zu dem laufenden Verfahren gegen Sie Stellung nehmen, ich frage aber ganz allgemein, längeres Suchen im Internet liess mich nicht fündig werden:
"§ 184b Absatz 5: Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen. "
Gibt es hierzu eine (höchstrichterliche - sicher nicht) Rechtsprechung, welcher Personenkreis hier herunter fällt, bzw. zumindest jursitische Kommentare dazu?
Dürfen es Journalisten, wenn ja, wiese erfüllen dann diese nicht den Tatbestand?
Wenn Frau von der Leyen Kinderpornoa vorführt, was sagt hier das StGB dazu?
Ich würde es gerne verstehen, um nicht noch weitererVertrauensstückchen in unseren Rechtsstaat verlustig zu gehen. Vielen Dank aus Berlin und weiter ein starkes Rückgrat aus Berlin, Jochen Hosemann und Fitze

Portrait von Jörg Tauss
Antwort von
Einzelbewerbung

Sehr geehrter Herr Hosemann,

Sie stellen ausserordentlich interessante Fragen, die im weiteren Verfahren sicher von Belang sein duerften. Als Abgeordneter, der sich nachweislich ueber Jahre hinweg mit dem Thema, auch als Berichterstatter, beschaeftigt hat, mache ich ja den dienstlichen Bezug geltend. Dies sieht die Staatsanwaltschaft nach dem, was ich an deren Erklaerungen kenne, anders. Insofern wird es natuerlich interessant sein, welche Rechtsauffassung sich durchsetzt. Ueber die Literatur hierzu sollten sich allerdings mehr die Juristen austauschen. Ich werde mich damit erst in naechster Zeit selbst in Ruhe befassen.

Mit freundlichen Gruessen
Joerg Tauss