Frage von Tobias B. • 29.01.2025

Antwort ausstehend von Joe Weingarten SPD
Copyright Dr. Joe Weingarten
Das vermag ich nicht abzuschätzen.
Der Dienst an der Waffe kann auch im Verteidigungsfall, nach Genehmigung des Antrags auf Kriegsdienstverweigerung, verweigert werden.
Nein.nein. Mein Ziel ist es, die AfD politisch zu bekämpfen, nicht juristisch.
Bezahlbares Wohnen ist ein Grundbedürfnis, welches mit der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum befriedigt werden sollte
ich bin nachdrücklich dafür, die AfD politisch und inhaltlich entschlossen zu bekämpfen.