
(...) Grundrechtsschutz der Bürger und Strafverfolgungsinteresse des Staates müssen deshalb in einen vernünftigen Ausgleich gebracht werden. Ich betone: Wir wollen keinen gläsernen Menschen, wir wollen einen gläsernen Verbrecher. Ermittlungsinstrumente sollten deshalb aus rechtspolitischer Sicht - zumindest aus derjenigen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion - nicht weiter beschränkt werden, als dies verfassungsrechtlich geboten ist. (...)