
(...) Die Höhe der Altersentschädigung wird von bisher 3% zukünftig für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag auf 2,5% der monatlichen Abgeordnetenentschädigung abgesenkt. Das heißt: ein Mitglied des Bundestages kann pro Jahr seiner Bundestagsmitgliedschaft 2,5 % der jetzigen Diät als Rente erwarten. (...)