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Joachim Herrmann
CSU
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Frage von Jürgen F. •

Warum wird ein 450€ Job aufs Alg1 angerechnet? Politiker können immens hohe Summen hinzu verdienen?

Ich denke da ist keine Ergänzung notwendig. Danke für eine faire Beantwortung. MfG

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zwar liegt der Bezug vom Arbeitslosengeld nicht in meiner Zuständigkeit, möchte Ihnen aber dennoch gerne antworten. Es ist zutreffend, dass der Hinzuverdienst beim Bezug des Arbeitslosengeldes angerechnet wird, allerdings nicht in voller Höhe. Die Anrechnung hängt damit zusammen, dass das Arbeitslosengeld zum einen eine staatliche Leistung ist und zum anderen die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit Vorrang vor den Leistungen zum Ersatz des Arbeitsentgelts bei Arbeitslosigkeit hat. Es hat also Priorität, dass die Bezieher von Arbeitslosengeld in Arbeit oder Ausbildung vermittelt werden, damit sie nicht mehr auf staatliche Leistungen angewiesen sind. Hierfür müssen sie aber auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und dies kann bei umfangreichen Nebenbeschäftigungen, die über einer Kurzzeitigkeitsgrenze von 15 Stunden pro Woche hinausgehen, nicht gewährleistet werden.

Gleichzeitig wollte der Gesetzgeber auch Anreize zur Aufnahme von Nebentätigkeiten im Umfang von bis zu 15 Wochenstunden schaffen. Wenn Arbeitslosengeld bezogen wird, kann man daher mit einem Nebenjob etwas dazuverdienen – bis zu einem Freibetrag von 165 Euro im Monat. Verdient man durch einen Nebenjob mehr, wird der Teil des Einkommens, der über dem Freibetrag liegt, auf das Arbeitslosengeld angerechnet – das heißt, das Arbeitslosengeld wird gekürzt. Den Freibetrag von 165 Euro kann man zusätzlich mit sogenannten Werbungskosten erhöhen. Das sind Ausgaben, die man durch die Nebenbeschäftigung hat. Werbungskosten sind zum Beispiel Reinigungskosten für die Arbeitskleidung, Ausgaben für Arbeitsmaterial oder aber Fahrtkosten zur Arbeit.

Nicht vergleichbar mit der Zeit der Arbeitslosigkeit und der Bezug von staatlichen Leistungen ist die Wahrnehmung eines politischen Amtes, zum Beispiel eines Abgeordnetenmandats. Es handelt sich dabei um eine Tätigkeit, für die auch Einkommen in Form einer Entschädigung gezahlt wird. Aber auch hier sind dem Hinzuverdienst klare Grenzen gesetzt, die vom Bayerischen Gesetzgeber mit Wirkung zum 1. April 2022 verschärft werden. Im Rahmen der verfassungsrechtlich bei Wahrnehmung und Ausübung des Abgeordnetenmandats garantierten Freiheit steht die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bayerischen Landtags. Unbeschadet dieser Verpflichtung sind entgeltliche Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat grundsätzlich zulässig. Dies gilt in gleicher Form für Bundestagsabgeordnete. Jedoch geht der Bayerische Gesetzgeber weiter. Bayerische Landtagsabgeordnete müssen Geld aus Nebentätigkeiten ab dem ersten Euro angeben. Ebenso müssen sie darüber informieren, sobald sie mit drei Prozent an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft beteiligt sind. Die Abgeordneten dürfen dann für Dritte keine bezahlte Lobbyarbeit mehr verrichten, kaum noch Geschäfte mit dem Staat machen und keine Vorträge gegen Honorar mehr halten, sobald diese Vorträge im Zusammenhang mit dem Mandat stehen.

Sehr geehrter Herr F., ich bedanke mich erneut für Ihre Zuschrift und wünsche Ihnen alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL

 

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