(...) Damit sind sowohl sämtliche Staatsanwaltschaften als auch alle Polizeibehörden zur neutralen, rechtsstaatlichen Durchführung von Ermittlungen sowie zur Sachverhaltserforschung bei Straftatverdachtsfällen berufen und zwar unabhängig von der gesellschaftlichen, politischen oder sonstigen Stellung des Tatverdächtigen. Dies gilt auch für etwaige Verdachtsfälle von Korruption in der Justiz. Die abschließende Bewertung der ermittelten Sachverhalte erfolgt durch unabhängige Gerichte. (...)
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