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Joachim Herrmann
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Frage von Ludwig N. •

Frage an Joachim Herrmann von Ludwig N. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Herrmann,

welche Mehrkosten entstehen durch zwei verschiedene Termine für die Landtags- und Bundestagswahl im Herbst 2013.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Niederberger,

die Bayerische Staatsregierung hat am 20.02.2013 den Termin für die Landtagswahl 2013 auf den 15. September festgelegt (Art. 20 Satz 1 Landeswahlgesetz). Die Entscheidung, für die Landtagswahl einen eigenen Termin vor der Bundestagswahl am 22. September festzusetzen, entspricht unserem bayerischen Selbstverständnis und unserer Staatstradition. Bei der Wahl des Landtags geht es um Bayern und die bayerische Landespolitik. Diese Entscheidung soll nicht durch die Bundestagswahl und bundespolitische Themen in den Hintergrund treten.

Ein gemeinsamer Wahltermin würde im Übrigen auch keine wesentliche Kostenersparnis bedeuten, da beide Wahlen organisatorisch weitgehend getrennt vorzubereiten und durchzuführen sind. So sind z.B. sämtliche Wahlunterlagen, angefangen von den Wählerverzeichnissen, über die Wahlbenachrichtigungen, Briefwahlunterlagen, Stimmzettel bis zu den Ergebnisvordrucken getrennt zu erstellen bzw. auszugeben oder zu versenden. Die in den Wahlgesetzen vorgesehenen staatlichen Erstattungsleistungen an die Gemeinden könnten deshalb insgesamt nicht gekürzt werden.

Mit der Landtagswahl finden außerdem kraft Gesetzes die Bezirkswahlen statt. Voraussichtlich ist auch noch über fünf Änderungen der Bayerischen Verfassung durch Volksentscheid abzustimmen. Mit der Bundestagswahl wären dann je Wähler insgesamt 11 Stimmen auszuzählen. Die Zählarbeiten in den Wahllokalen könnten voraussichtlich nicht mehr wie bei getrennten Wahlterminen am Sonntag abgeschlossen, sondern müssten am Montag fortgesetzt werden. Neben einer höheren Fehleranfälligkeit ergäben sich damit zusätzliche organisatorische und personelle Probleme und entsprechend höhere Kosten, insbesondere für mehr Wahlhelfer je Wahlvorstand und/oder mehr Wahlbezirke als Ausgleich für die höheren Belastungen und die längere Dauer der Zählarbeiten, zusätzliche Anmietung von Auszählungsräumen sowie evtl. Entschädigungszahlungen an Arbeitgeber für die Inanspruchnahme der Wahlhelfer am Montag. Deshalb wären auch durch Erleichterungen auf kommunaler Ebene, die durch die gemeinsamen Wahlvorstände und Wahllokale entstehen könnten, keine entsprechenden Kosteneinsparungen zu erzielen.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL

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