Frage an Joachim Herrmann von Wilfried M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Minister,
ich vermisse in Ihren Einlassungen vom 7.1.2013 Antworten auf die gestellten Fragen, die doch zumal denkbares Fehlverhalten der Justiz zum Thema hatten (Link 1).
Woran liegt das?
Haben Sie im Innenministerium niemanden, der sich mit - ja GG fremder - Korruption in der Justiz befassen darf, unabhängig vom Justizministerium?
Was sind Ihre - nicht Frau Merks - Antworten auf die letzen drei Fragen von Herrn Deeg (die ich hiermit zu meinen mache, weil sie mich auch beschäftigen)?
Also:
1. An KONKRET WELCHE unabhängige Strafverfolgungsbehörde kann eine Strafanzeige gegen hochrangige Juristen in Bayern gestellt werden, wo diese tatsächlich rechtsstaatlich und unabhängig geprüft wird?
2. Spielt das Parteibuch eine Rolle?
3. Wie wollen Sie bei Häufung der Fälle noch vermitteln, dass Justiz in Bayern nicht politisch sei?
Für mich stellt sich eine weitere Frage u.a. im Zusammenhang mit dem Schweigen des Abgeordneten Jürgen Heike (Jurist, Staatssekretär a.D.) auf meine am 24.12.2011 hier (2) gestellten Fragen zur annehmbaren organisierten Datenkriminalität unter Beteiligung auch von Richtern:
Dürfte z.B. eine Verwaltungsgericht - ohne Furcht vor Einmischung durch Politiker/ Beamte prüfen, ob der Ministerpräsident Seehofer seine Amtspflichten verletzt, wenn er seit dem 13.09.2009 nicht antwortet auf schriftlich eingereichte, auch Ihnen bekannte (vgl. Anfrage vom 26.09.12, Link 3) Hinweise auf gravierende - GG-fremde- Mißstände?
Bitte gehen Sie auf alle diese Fragen ein, ohne daran vorbei zu "antworten".
Mit frdl. Grüßen
Dipl. med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr
1) http://www.abgeordnetenwatch.de/joachim_herrmann-512-11225--f365794.html#q365794
2) http://www.abgeordnetenwatch.de/juergen_w_heike-512-11223--f321269.html#q321269
3) http://www.abgeordnetenwatch.de/joachim_herrmann-512-11225--f357934.html#q357934
Sehr geehrter Herr Meißner,
für Ihre E-Mail vom 08.01.2013 via www.abgeordnetenwatch.de, in der Sie Bezug nehmen auf meine Antworten vom 07.01.2013 zu den Fragen des H. M. D., darf ich mich herzlich bedanken.
In Ergänzungen zu meinen Ausführungen vom 07.01.2013 darf ich Sie davon in Kenntnis setzen, dass das Bayerischen Staatsministerium weder mit der Fach- noch mit der Dienstaufsicht über das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz betraut ist. Gleichwohl obliegt es den meinem Hause nach-geordneten Polizeidienststellen als Strafverfolgungsbehörden Sachverhalte zu erforschen, die den Anfangsverdacht für strafbares Handeln begründen. In rechtlicher Hinsicht erfolgt dieses Ermittlungshandeln unter Leitung der Staatsanwaltschaft, die diesbezüglich auch ein Weisungsrecht gegenüber der Polizei hat. Damit sind sowohl sämtliche Staatsanwaltschaften als auch alle Polizeibehörden zur neutralen, rechtsstaatlichen Durchführung von Ermittlungen sowie zur Sachverhaltserforschung bei Straftatverdachtsfällen berufen und zwar unabhängig von der gesellschaftlichen, politischen oder sonstigen Stellung des Tatverdächtigen. Dies gilt auch für etwaige Verdachtsfälle von Korruption in der Justiz. Die abschließende Bewertung der ermittelten Sachverhalte erfolgt durch unabhängige Gerichte.
Diese richterliche Unabhängigkeit selbst ist essentielle Basis unserer Verfassung und damit unseres Rechts- und Wertegefüges, an deren Realität und Wirksamkeit ich keinen Zweifel hege.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL