Frage an Joachim Herrmann von Nico F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Innenminister Joachim Herrmann,
ich wende mich wegen dem Fall Gustl Mollath an Sie. Damit Steuerkriminelle die offensichtlich Beträge zwischen 150 Mio. und 220 Mio. in die Schweiz verbracht haben, nicht behelligt werden, ist der Mitbürger und Anzeigeerstatter Gustl Mollath in eine psychiatrische Anstalt verschoben worden. Dort befindet er sich inzwischen seit 7 Jahren.
Lt. der AZ München vom 02.12.2012 haben Sie die Rücktrittsforderungen aus der Opposition an Bayerns Justizministerin Beate Merk der Sahra Palin der (CSU), als „völlig absurd“ zurück gewiesen.
Im Radio B5aktuell am 02.12.2012, versuchen Sie, lieber Herr Joachim Herrmann, Frau Beate Merk dadurch zu entlasten, in dem Sie mit Fingerzeig auf die HypoVeinsbank zeigen. Hätte die HypoVereinsbank ihren Sonderrevisionsbericht vom 19.03.2003, an das Gericht weiter geleitet, wäre es möglicherweise gar nicht zur Verurteilung von Gustl Mollath gekommen. Weiter führen Sie aus "Das man diese Erkenntnisse (HypoVereinsbank) nicht dem Gericht weiter gegeben hat, das ist schon ein starkes Stück. Das ist ethisch moralisch ein starkes Stück." Wie Bitte? Lieber Joachim Herrmann, seit wann bitteschön ist für die Strafverfolgung in unserem Land, der Mittäter selbst, im Fall Mollath, die HypoVereinsbank, verantwortlich? Soweit meine erste Frage.
Statt die bandenmassig organisierten Geldverschiebungen in die Schweiz, auch durch Mitarbeiter der HypoVereinsbank, endlich einer Verfolgung zu zuführen, hat die Justizminiserin Beate Merk keinen Versuch unterlassen, den Fall Gustl Mollath als einen Fall, eines geistig Kranken Mitbürgers darzustellen. Im Interview am 09.11.2012 im Justizpalast München (Quelle http://www.youtube.com/watch?v=31KJ3QzWKeg ), antwortete mit Beate Merk auf die Fragen der Journalistin wie folgt:
Frage Journalistin: Fr. Dr. Merk, meine erste Frage an Sie, sitzt Hr. Mollath zu Recht in der Psychiatrie?
Beate Merk: Ja, das tut er
Halten Sie dieses Verhalt. für in Ordnung?
Sehr geehrter Herr Frank,
für die Verfolgung von Straftaten sind natürlich die Strafverfolgungsbehörden, also Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig. Aber ich kann hier die Hypo-Vereinsbank nicht von Kritik ausnehmen. Aus meiner Sicht ist es im Ergebnis nach wie vor ein völlig unakzeptables Verhalten der Bank, dass sie die Ergebnisse der bankinternen Revision, die in Teilen die Vorwürfe von Herrn Mollath bestätigen, nicht an das Gericht weiter gegeben hat.
Was die Unterbringung von Herrn Mollath in der Psychiatrie angeht, so beruht sie auf einer vom Bundesgerichtshof bestätigten Entscheidung des Landgerichts und ist jährlich überprüft worden. Diese Entscheidungen unterliegen der richterlichen Unabhängigkeit. Nachdem es nun im vorliegenden Fall Hinweise auf neue Fakten gibt, prüft die Staatsanwaltschaft Regensburg auf Bitte des Justizministeriums von Amts wegen den Sachverhalt umfassend und unter allen Gesichtspunkten die Wiederaufnahme des Verfahrens. Über einen Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft hat ein unabhängiges Gericht zu entscheiden - also weder der Landtag noch das Justizministerium. Dies dient der Aufklärung und ist zu begrüßen.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL