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Joachim Herrmann
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Frage von Adi W. •

Frage an Joachim Herrmann von Adi W. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Staatsminister,

bei der nun realisierten Nord-Ost Umgehungsstraße um die Kreisstadt Traunstein wurde die ursprüngliche Kostenschätzung bei Baubeginn im Jahr 2007 von 38 Millionen EUR um über 100% überschritten.

Nach aktuellen Presseberichten kostet die Umgehung 77 Millionen EUR.
Bei einer Kostenschätzung 2010 – nach Durchschlag des erforderlichen Tunnels - wurden die Gesamtkosten noch auf 53 Mio EUR geschätzt.

Federführend bei Planung, Ausschreibung und Bau war das Staatliche Bauamt Traunstein. Diese Behörde ist Ihrem Ministerium unterstellt.

- Wurde oder wird nach Ursachen für diese extreme Kostenüberschreitung gesucht?

- Liegen der Kostenüberschreitung Fehler im Verwaltungshandeln zugrunde, also Fehler bei den von der Verwaltung selbst zu erledigenden Aufgaben, bei der Auswahl von externen Planern und Fachfirmen oder bei deren Überwachung?

- Falls Fehler gefunden werden konnten: Welche konkreten Konsequenzen werden aus den gefundenen Fehlern gezogen, um solche zukünftig zu vermeiden?

Mit freundlichen Grüßen
Adi Witt

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Witt,

für Ihre E-Mail vom 20. Dezember 2012 via www.abgeordnetenwatch.de < http://www.abgeordnetenwatch.de > darf ich mich herzlich bedanken. Ihre Anfrage bezieht sich auf die Kostensteigerungen beim Bau der Ortsumgehung Traunstein, die am 8. Dezember 2012 für den Verkehr freigegeben wurde. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Die Gründe für Kostenerhöhungen bei großen und schwierigen Bauvorhaben sind oftmals vielschichtig und sind Folge von nicht vorhersehbaren Ereignissen oder von dadurch ausgelösten Mengenmehrungen. Für die Ortsumgehung Traunstein sind die Kostenerhöhungen im Wesentlichen auf die während der Bauausführung aufgetretenen Preissteigerungen und die problematischen geologischen Verhältnisse zurückzuführen. Dabei war fehlerhaftes Handeln weder auf Seite der staatlichen Bauverwaltung noch auf Seiten der beauftragten Ingenieure und Baufirmen festzustellen beziehungsweise Ursache der Kostensteigerungen.

Im vorliegenden Fall gab es kostenerhöhende Änderungen insbesondere aufgrund von
* Auflagen aus dem Planfeststellungsverfahren, wie z. B. zusätzliche Entwässerungsmaßnahmen, zusätzliche öffentliche Feld- und Waldwege, erhöhte naturschutzfachliche Anforderungen,
* gestiegenen gesetzlichen und technischen Anforderungen, wie z. B. bei den Anforderungen an die Tunnelsicherheit bis hin zu den wesentlich höheren Standards für passive Schutzeinrichtungen,
* notwendigen Erhöhungen der Sicherungsmaßnahmen beim Tunnelvortrieb nach einem Tunneleinsturz im Januar 2010,
* überdurchschnittlichen Baupreissteigerungen insbesondere in der Ausschreibungs- und Bauphase.

Neben der überdurchschnittlichen Preissteigerung im Straßen- und Brückenbau im Ausschreibungszeitraum gab es bei den einzelnen Bauverträgen Kostenerhöhungen durch notwendige Änderungen gegenüber dem Bauvertrag. Maßgebend wirkte dabei der Bau des 725 m langen Ettendorfer Tunnels. Hier kam es Mitte Januar 2010 zu einem Tunneleinsturz. In Folge des Tunneleinsturzes musste das Sicherungskonzept angepasst und deutlich erhöht werden, um mögliche Gefährdungen für die Mineure weitestgehend auszuschließen. Letztlich sind bergmännische Tunnelbauwerke ebenso wie Großbrücken mit ihren speziellen Randbedingungen immer als nur einmal hergestellte Einzelanfertigungen zu sehen und haben daher zwangsläufig ein deutlich höheres Kostenrisiko als "Serienprodukte".

Das Baugrundrisiko ist der Auftraggeberseite zugeordnet. Schwierige, inhomogene Baugrundverhältnisse erfordern besondere Maßnahmen, die in der Regel bereits im Vorfeld, manchmal aber trotz umfassender Bodenerkundung erst bei der Bauausführung erkannt werden. Kostenerhöhungen sind deshalb bei Baumaßnahmen auch künftig nicht gänzlich auszuschließen, zumal der hierfür erforderliche Untersuchungsaufwand nicht unendlich getrieben werden kann. Dennoch kann die Bewertung von möglichen Risiken weiter optimiert werden.

Nach den Erfahrungen der Bayerischen Straßenbauverwaltung können als Maßnahmen zur Verbesserung des bestehenden Kostencontrollings bei Bauprojekten die Auditierung von Leistungsbeschreibungen vor Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen, sowie ein Anti-Claim-Management mit externen Fachberatern dienen. Bestehende Kontrollsysteme können damit beginnend ab der Bauvorbereitung und der anschließenden Bauabwicklung weiter verbessert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Joachim Herrmann

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