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Joachim Herrmann
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Frage von Martin D. •

Frage an Joachim Herrmann von Martin D. bezüglich Recht

Sehr geehrterer Herr Innenminister,

erneut berichtet die Süddeutsche Zeitung über Vorkommnisse in der bayerischen Strafverfolgung unter Ihrer Zuständigkeit, die erhebliche kriminelle Energie und erhebliche Straftaten im Amt nahelegen:

http://www.sueddeutsche.de/bayern/methoden-der-polizei-absonderlichkeiten-aus-der-verhoerstube-1.1554051

Die Kommentare sprechen für sich!

Ihre Kabinettskollegin Dr. Merk beruft sich stets auf Unabhängigkeit der Justiz, wobei sie m.E. bewusst verkennt, dass Straftaten im Amt nicht unter die ´richterliche Unabhängigkeit´ fallen und darüber hinwegtäuscht, dass Staatsanwaltschaften der Dienstaufsicht und der Weisung unterliegen und Straftaten DURCH Staatsanwälte unter diesen Gesichtspunkten und bei Vorliegen von Strafanzeigen sehr wohl nachzugehen ist - und zwar von OBJEKTIVER Stelle!

Was tun Sie konkret, um den Respekt und das Vertrauen der Bevölkerung insbesondere auch in die bayerische Polizei zurückzugewinnen, wobei die Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle nur ein Anfang sein kann?

Weiter konkrete Frage:
Frau Merk konnte mir bis heute weder erklären noch mitteilen, welche Stelle objektiv mit der von mir erstatten Strafanzeige wegen Feiheitsberaubung im Amt, falscher Verdächtigung etc. gegen den weisungsbefugten Generalstaatsanwalt Lückemann, Oberstaatsanwalt Trapp, Würzburg sowie die Richter des 1. Strafsenats Bamberg zu befassen ist! Es wird lediglich pauschal geäußert und in meinem Fall darüber gelogen, dass Prüfung stattgefunden habe. Bis heute fand diese obj. Prüfung nicht statt, der Vorgang ist auch beim EGMR anhängig!

An KONKRET WELCHE unabhängige Strafverfolgungsbehörde kann eine Strafanzeige gegen hochrangige Juristen in Bayern gestellt werden, wo diese tatsächlich rechtsstaatlich und unabhängig geprüft wird!?

Spielt das Parteibuch eine Rolle?
Wie wollen Sie bei Häufung der Fälle noch vermitteln, dass Justiz in Bayern nicht politisch sei?!

MfG

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.
Baden-Württemberg

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Deeg,

für Ihre E-Mail vom 19.12.2012 via www.abgeordnetenwatch.de darf ich mich herzlich bedanken.

Uneingeschränkt teile ich die Auffassung, dass unsere Bürgerinnen und Bürger erwarten dürfen, dass sich die Beamtinnen und Beamten an Recht und Gesetz halten und sich ihrer Vorbildfunktion sowie ihrer Stellung in der Öffentlichkeit bewusst sind. Deshalb ist mir als Bayerischem Innenminister und der gesamten Bayerischen Polizei sehr daran gelegen, stets alle Sachverhalte aufzuklären, die das positive Bild der Polizei bei den Bürgerinnen und Bürgern beschädigen können. So werden Beschwerden oder Anzeigen gegen Polizeibeamte, die konkrete Anhaltspunkte für dienstliche Verstöße liefern, sorgfältig überprüft. Festgestelltes Fehlverhalten wird von der Justiz entsprechend gewürdigt. Unabhängig von der Würdigung durch die Gerichte werden Sachverhalte, die Anhaltspunkte für dienstliche Verstöße liefern, zusätzlich von den Dienstvorgesetzten geprüft und bewertet. Das kann zur Konsequenz haben, dass disziplinarrechtliche Maßnahmen wie zum Beispiel ein Verweis, eine Geldbuße, gegebenenfalls auch eine Gehaltskürzung oder gar die Entfernung aus dem Dienst getroffen werden.

Mir ist es wichtig, dass der behördliche Umgang mit strafrechtlich oder dienstrechtlich relevantem Fehlverhalten von Polizeibeamtinnen und –beamten für die Bürgerinnen und Bürger transparent ist und als rechtsstaatlich akzeptiert werden kann. Die Devise lautet: In der Bayerischen Polizei wird nichts unter den Teppich gekehrt! Um dies in der öffentlichen Wahrnehmung noch deutlicher zu machen, haben wir nunmehr die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Polizeibeamte auf zwei zentrale Ermittlungsstellen in Nürnberg und München konzentriert.

Zu dem von Ihnen erwähnten und in der Süddeutschen Zeitung berichteten Ermittlungsvorgang bezüglich des Landwirts Rupp kann ich Ihnen mitteilen, dass mit Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 13.05.2005 die Ehefrau des Herrn Rupp und der Freund der Tochter wegen gemeinschaftlichen Totschlags und die beiden Töchter des Getöteten wegen Beihilfe zum Totschlag durch Unterlassen verurteilt wurden. In diesem Zusammenhang hatte u.a. auch der genannte Schrotthändler als Zeuge ausgesagt. Nach der Auffindung des bis dahin verschollenen Leichnams des Landwirts im März 2009 wurden die Angeklagten im wiederaufgenommenen Verfahren freigesprochen. Eine Todesursache konnte durch die Gerichts-medizin nicht festgestellt werden.

Im Zuge des Wiederaufnahmeverfahrens gab der Schrotthändler in seiner Zeugenvernehmung im November 2010 an, dass er bei seiner Vernehmung 2004 von der Polizei dazu gedrängt wurde, die Mithilfe bei der Beseitigung des PKW des Toten einzuräumen. Dabei soll ihm auch eine Dienstpistole an den Kopf gehalten worden sein, um ihn zur Unterzeichnung des Vernehmungsprotokolls zu bewegen. Das Landgericht Landshut kam ausweislich seiner Urteilsbegründung zu dem Schluss, dass der Schrotthändler „…insoweit gelogen hat, als er von der Drohung der Polizeibeamten (…) mit der Pistole berichtet hatte.“ Basierend hierauf leitete die Staatsanwaltschaft Landshut ein Verfahren wegen Falschaussage gegen den Schrotthändler ein. Hinsichtlich dieses Vorwurfs wurde er nun vom Amtsgericht Landshut freigesprochen. Eine Urteilsausfertigung liegt noch nicht vor. Sobald dies der Fall ist, wird der Sachverhalt unter dienstrechtlichen Gesichtspunkten durch das zuständige Polizeipräsidium Oberbayern Nord sorgfältig überprüft werden. Sofern am Ende der Untersuchungen ein Fehlverhalten der Beamten feststehen sollte, haben diese mit entsprechenden Konsequenzen zu rechnen. Eine Vorverurteilung der eingesetzten Beamtinnen und Beamten, aber auch des Schrotthändlers verbietet sich bis dahin jedoch.

Sehr geehrter Herr Deeg, unabhängig hiervon können Fehlleistungen einzelner Mitarbeiter nie gänzlich ausgeschlossen werden. Grundsätzlich bin ich aber davon überzeugt, dass die ganz große Mehrheit der bayerischen Polizeibeamtinnen und -beamten ihre Aufgaben korrekt und bürgerfreundlich erfüllt. Wenn man ergänzend sieht, dass unsere Polizistinnen und Polizisten ca. 1,5 Millionen Einsätze pro Jahr mit zum Teil hohem Konfliktpotential bewältigen müssen, dann ist im Verhältnis dazu das Beschwerdeaufkommen von etwa 1.750 Fällen (0,12 %) als gering zu bewerten.

Darüber hinaus belegen Umfragen unabhängiger Meinungsforschungsinstitute, dass der Polizei ein hohes Vertrauen seitens unserer Bürgerinnen und Bürger entgegengebracht wird. Die derzeitige mediale summarische Darstellung von Einzel-fällen, die z. T. schon Jahre zurückliegen, können allerdings einen Eindruck vermitteln, der nach meiner Überzeugung den Leistungen der Bayerischen Polizei nicht gerecht wird. Dass Bürgerinnen und Bürger nirgendwo anders so sicher leben wie in Bayern, ist in erster Linie ein Verdienst unserer hochmotivierten und gut ausgebildeten Polizei.

Abschließend möchte ich Sie darüber informieren, dass ich – Ihr Einverständnis voraussetzend – Ihre Anfrage bezüglich „unabhängiger Strafverfolgungsbehörden“ bzw. Ihrer Strafanzeige gegen verschiedene Organe der Strafrechtspflege zuständigkeitshalber an das Bayer. Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz weitergeleitet habe.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann MdL
Bayer. Staatsminister des Innern

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