
(...) Das BKA kann sich laut Gesetzentwurf auf die Stopp-Seite schalten und sehen, von welchem Rechner auf die gesperrte Seiten zugegriffen wird. (...) Beides ohne Gegenkontrolle: es fehlen die richterliche Anordnung, die richterliche Genehmigung und ein Rechtsschutzverfahren für die Betroffenen. (...)