Frage an Jerzy Montag von Sven W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Montag,
in der Antwort zu der Frage von Herrn Rühaak vom 08.05. schrieben sie:
Zitat: "Aber die Sperrung von Internetseiten, die Kinderpornografie zeigen, ist keine Zensur und beschneidet nicht die Presse- und Meinungsfreiheit."
Darin stimme ich Ihnen zu. Jedoch scheint nicht Sinn des Gesetzes zu sein, entsprechende Seiten zu sperren, sondern vielmehr eine Art "Schutzmantel" darüberzulegen. Einen "Mantel", der ohne größere Probleme beiseite geschoben werden kann.
Was mich jedoch viel mehr irritiert: Wieso soll eine einzige Behörde (das Bundeskriminalamt) ohne eine Gegenkontrolle (z.B. eine nachträgliche richterliche Anordnung) die möglichkeit erhalten, den Zugriff auf Internetseiten "nach Gutdünken" zu erschweren. Nach Gutdünken deshalb, weil im Gesetz keine Gegenkontrolle vorgesehen ist, ob die angegebenen Seiten auch wirklich die im Gesetz vorgesehenen kinderpornografischen Inhalte enthalten.
UNd damit komme ich auch zu meiner Frage: Wie betrachten Sie das geplante Vorgehen der Bundesregierung, dem BKA als alleinige Instanz die Verfüguzngsgewalt darüber zu erteilen, welche Seiten indiziert werden und welche nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Sven Winter
Sehr geehrter Herr Winter,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworten möchte.
Im Gesetzentwurf heißt es: „Die Ausgestaltung bestimmt das Bundeskriminalamt“. Das finde ich falsch. Ich halte weder die Bundesregierung noch das Bundeskriminalamt für zuständig.
Das BKA kann sich laut Gesetzentwurf auf die Stopp-Seite schalten und sehen, von welchem Rechner auf die gesperrte Seiten zugegriffen wird. Durch die Vorratsdatenspeicherung werden diese Daten gespeichert. So kann auch herausgefunden werden, wer konkret handelt. Es können dann strafrechtliche Ermittlungen folgen, weil die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht für den Gebrauch von Kinderpornographie sieht. Auch wird eine Art permanente Beschlagnahme von Medieninhalten installiert. Beides ohne Gegenkontrolle: es fehlen die richterliche Anordnung, die richterliche Genehmigung und ein Rechtsschutzverfahren für die Betroffenen. Hierbei handelt es sich eindeutig um Strafverfolgung und Prävention, so dass der Bund nicht zuständig ist. Die Argumentation der Bundesregierung, es handele sich um Wirtschaftsregulierung, überzeugt nicht.
Erst recht ist nicht das BKA dafür zuständig, die Listen der zu sperrenden Seiten zusammen zu stellen. Das BKA hat keine Präventivkompetenzen. Das BKA ist nicht Gesetzgeber, sondern der Bundestag!
Eine ausführlichere Kritik dazu von mir finden Sie unter
http://www.jerzy-montag.de/cms/default/dok/284/284479.kritik_an_der_geplanten_sperrung_kinderp.html
Mit freundlichen Grüßen
Jerzy Montag, MdB