
(...) Wir haben nun vereinbart, dass von Anfang an geprüft werden soll, ob das Mitglied durch einen Zusatzbeitrag überfordert wird: Übersteigt der vom Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen nach Auswertung der Ergebnisse des Schätzerkreises festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitrag 2 Prozent des individuellen beitragspflichtigen Einkommens, wird er sozial ausgeglichen . (...)