
(...) Mit Blick auf die Bezeichnung "heimlicher Lobbyist" kann ich Ihnen versichern, dass das Ansinnen einer Veröffentlichungspflicht von sonstigen Einnahmen bewusst zum Ziel hat, Nebentätigkeiten offenzulegen, damit es eben nicht zu heimlichen Tätigkeiten kommt. (...) Bezüglich des VMDU kann ich Ihnen aber sagen, dass ich hier keinen Lobbyismus betreibe. (...)