Frage an Jens Ackermann von Ulrich P. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Ackermann,
ich spreche Sie als Mitglied des Gesundheitsausschusses an in einem Punkt der verabschiedeten Gesundheitsreform. Hier lese ich, dass für Ärmere ein Ausgleich über Steuern vorgesehen ist.
Mir erschließt sich nicht, wie dies funktioniert. Deshalb bitte ich Sie um eine Erläuterung. Ich gehe davon aus, dass Arme und Ärmere wegen des Existenzminimums keine Steuern bezahlen. Wie soll dann dies funktionieren? Ist es seriös, Verrechnungen über Steuern in Aussicht stellen, wenn dieser Personenkreis gar keine Steuererklärung abgibt und keine Ausgleichs- zahlungen erwarten kann?
Sehr geehrter Herr Parth,
vielen herzlichen Dank für Ihre Frage, die ich gern beantworten möchte.
Es ist richtig, dass wir künftig Menschen mit geringem Einkommen darin unterstützen wollen, für die Kosten ihrer Krankenversicherung aufzukommen.
Meine Fraktion und ich haben immer hervorgehoben, dass ein stärker einkommensunabhängig finanziertes Krankenversicherungssystem mit einem sozialen Ausgleich verbunden werden muss. Insbesondere die Bezieher geringer Einkommen müssen wirksam vor Überforderung geschützt werden - das versteht sich von selbst. Aktuell kann ein pauschaler Zusatzbeitrag von acht Euro ohne irgendeine Form des Ausgleiches erhoben werden. Dies belastet gering verdienende Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung überproportional - dies haben wir für sozial ungerecht gehalten und deshalb Änderungen in unsere Reform eingebracht. .
Wir haben nun vereinbart, dass von Anfang an geprüft werden soll, ob das Mitglied durch einen Zusatzbeitrag überfordert wird: Übersteigt der vom Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen nach Auswertung der Ergebnisse des Schätzerkreises festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitrag 2 Prozent des individuellen beitragspflichtigen Einkommens, wird er sozial ausgeglichen.
Das Besondere: Dieser gerechtere Ausgleich wird auch unbürokratisch umgesetzt und findet direkt bei den Arbeitgebern und den Rentenversicherungsträgern statt, indem der einkommensabhängige Beitrag des Mitglieds entsprechend reduziert wird. Dies ist im Rahmen der EDV-gestützten Abrechnung von Löhnen, Gehältern und Renten handhabbar.
Der Ausgleich erfolgt damit automatisch. Ein Antragsverfahren ist nicht erforderlich. Beim Mitglied wirkt sich der soziale Ausgleich als höheres Netto-Entgelt aus.
Der soziale Ausgleich orientiert sich am durchschnittlichen Zusatzbeitrag und nicht am jeweiligen Zusatzbeitrag der gewählten Krankenkasse. Die Mitglieder haben damit den Anreiz, sich für eine günstige oder eine etwas teurere Krankenkasse mit z. B. besserem Service zu entscheiden. Finanziert wird der soziale Ausgleich aus Steuermitteln. Steuererhöhungen sind dafür nicht erforderlich. Und da es gerecht sein soll, erhalten ihn die Menschen unabhängig von ihrem eigenen Steueraufkommen - hier geht es nicht um deren Leistungsfähigkeit mit Blick auf ihre Steueranteile, sondern um ihre Leistungsfähigkeit beim Bezahlen der Krankenversicherung.
Ich hoffe, Ihre Frage beantwortet zu haben und verbleibe mit den besten Wünschen
Ihr
Jens Ackermann